EU-Wahl am 26. Mai 2019
Hinweise zur Briefwahl
Wie und wo kann ich die Briefwahl beantragen?
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Briefwahlunterlagen können beim Wahlamt der Gemeinde beantragt werden.
Am einfachsten geht das mit dem Antragsformular auf der übersandten Wahlbenachrichtigung, diese enthält bereits die persönlichen Daten der oder des Wahlberechtigte. Der ausgefüllte Antrag muss in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt der Gemeinde (Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg) geschickt werden oder direkt im Rathaus abgegeben werden.
Der Antrag kann auch ohne Verwendung eines Formulars schriftlich gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierte Übermittlung als gewahrt. Damit die Antragstellerin, der Antragsteller identifiziert werden kann, benötigt das Wahlamt Vor- und Familienname, Anschrift und Geburtsdatum. Für die Antragstellung per E-Mail weisen wir darauf hin, dass die dort eingestellten Daten unverschlüsselt übermittelt werden und insofern dem Datenschutz keine Rechnung getragen ist.
Die Gemeinde Wartenberg stellt als besonderen Service in ihrem Internetangebot (www.Gemeinde-Wartenberg.de) ein elektronisches Formular für die Beantragung der Briefwahlunterlagen bereit. Die Übermittlung der Daten in diesem elektronischen Formular erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Schließlich können die Briefwahlunterlagen auch im Rahmen einer persönlichen Vorsprache im Wahlamt mündlich beantragt werden. Dies hat den Vorteil, dass die Unterlagen in der Regel sofort ausgestellt und ausgehändigt werden können. Im Rathaus besteht zudem die Möglichkeit, die Stimmabgabe direkt vor Ort zu tätigen.
Öffnungszeiten des Rathauses Montag und Dienstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr Donnerstag
von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Was ist zu beachten, wenn ich den Antrag (auch) für einen Anderen stellen will? Wer die Briefwahlunterlagen für einen anderen beantragen will, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht. Falls für die Antragstellung das Formular auf der Wahlbenachrichtigung benutzt wird: Dort ist die Bevollmächtigung bereits vorgedruckt und muss vom Vollmachtgeber nur unterschrieben werden.
Kann ich die Briefwahlunterlagen auch für Andere abholen? Briefwahlunterlagen müssen regelmäßig der oder dem Wahlberechtigten selbst zugestellt oder ausgehändigt werden. Das heißt, sie werden bei postalischer Versendung an die Adresse des Betroffenen oder an die von ihm angegebene (Urlaubs-, Klinik-, Kur-) Adresse gerichtet. Eine Abholung durch Bevollmächtigte ist möglich, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und der Bevollmächtigte nicht für mehr als vier Vollmachtgeber auftritt. Dies muss der Bevollmächtigte dem Wahlamt bei Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich versichern. Damit soll Familien- und Nachbarhilfe zugelassen, gleichzeitig aber Missbrauch durch selbsternannte Wahlhelfer möglichst ausgeschlossen werden.
Wann sollte der Antrag gestellt werden? Schon bei der Antragstellung muss der besondere Zeitaufwand für die Briefwahl bedacht werden: Postlaufzeit zum Wahlamt, die dortige Bearbeitungsdauer, Postlaufzeit zum Wahlberechtigten, die Zeit, die die oder der Wahlberechtigte für das Ausfüllen der Unterlagen, Wahlschein und Stimmzettel benötigt und schließlich der Rücktransport zum Wahlamt, per Post, Boten oder persönlich, so dass der rote Wahlbrief spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr im Wahlamt vorliegt.
Daher gilt die Empfehlung: Briefwahl so früh wie möglich beantragen. Zeichnet sich der Hinderungsgrund erst später ab, ist man mit der persönlichen Vorsprache im Wahlamt im Normalfall auf der sicheren Seite.
Wann ist der letzte Antragstermin? Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist der Freitag vor der Wahl, der 24. Mai 2019, 18:00 Uhr. Dann muss der Antrag dem Wahlamt vorliegen. Bei einer plötzlichen Erkrankung kann der Antrag noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr gestellt werden. Das Wahlamt im Rathaus der Gemeinde Wartenberg hat dafür am Samstag, dem 25. Mai 2019, von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Am Wahltag kann der Antrag noch bis 15:00 Uhr im Wahllokal des Wahlbezirkes 11 im Ortsteil Angersbach, Schulstraße 5 gestellt werden.
Kann mir geholfen werden, wenn ich nicht (mehr) lesen oder schreiben kann? Wählerinnen und Wähler, die nicht lesen können, oder auf Grund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel eigenhändig auszufüllen, dürfen sich durch eine Hilfsperson unterstützen lassen. In diesem Fall muss die Hilfsperson den rechten Teil der Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein ausfüllen: Vor- und Familienname, Anschrift, Datum, Unterschrift mit Vor- und Familienname.
Bis wann muss mein Wahlbrief bei der Gemeinde sein? Der Wahlbrief muss, unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Die Briefe müssen beim Wahlamt spätestens am Wahlsonntag, 26. Mai 2019, bis 18:00 Uhr vorliegen, da um 18:00 Uhr die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. In jedem Fall tragen die Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte daher zeitnah nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt werden.
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG für die Wähler unentgeltlich als Standardbrief transportiert. Kosten für Auslandseinlieferungen oder für besondere Versendungsformen, wie zum Beispiel eine Eilzustellung, müssen Sie gegebenenfalls selbst begleichen. Quelle→ Gemeinde Wartenberg |