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Agrarumweltmaßnahmen

Der erste Förderzeitraum (5 Jahre) der Agrarumweltmaßnahmen (z.B. vereinbarter Mahdtermin, keine Düngung usw.) des Landes Hessen (HALM) endet zum 31.12.2019. Bewirtschafter, deren Vereinbarungen zu diesem Zeitpunkt auslaufen, haben die Möglichkeit für 2020 Neuanträge zu stellen. Ausschlussfrist ist hier der 01.10.2019.

 

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  Telefon   +49 (0)6641 - 977-35 00