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Vereinsförderung

Anträge auf Gewährung von gemeindlichen Zuschüssen

Für das Jahr 2020 · Stichtag 01. November 2019

 

WARTENBERG · Entsprechend den Grundsätzen zur Sport- und Vereinsförderung der Gemeinde Wartenberg vom 18.04.2002 können Vereine aus Wartenberg Zuschüsse für Investitionen erhalten. Für das Jahr 2020 sind die schriftlichen Anträge bis spätestens 01. November 2019 dem Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg vorzulegen. Ein Antrag kann für das Jahr 2020 nicht berücksichtigt werden, wenn er nach dem Stichtag eingeht. Auskunft zu den Fördermöglichkeiten erteilt Frau Sonja Heiß, Gemeindeverwaltung Wartenberg unter ...

  Telefon   +49 (0)6641 - 96 98-19  

oder per e-Mail an→ Sonja Heiß.

 

Auszug aus den Grundsätzen zur Sport- und Vereinsförderung der Gemeinde Wartenberg zur Beachtung

Formelle Voraussetzungen für gemeindliche Zuschüsse nach Ziff. I

  1. Frühzeitige Antragstellung (mindestens im Jahr vor Durchführung, bei größeren Investitionen entsprechend früher)
  2. Vorlage von mindestens 2 Kostenvoranschlägen (Angebot, Kostenermittlung und dgl.)
  3. Vorlage eines Finanzierungsplanes (bei Bauvorhaben mit Darstellung des Wertes der Selbsthilfeleistungen; alle Förderungsmöglichkeiten müssen nachweislich ausgeschöpft werden.
  4. Begründung der Notwendigkeit bzw. Zweckmäßigkeit des Vorhabens
  5. Zuschüsse über 1.500,-€uro erfordern die Vorlage einer Gemeinnützigkeitsbescheinigung.