Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Nordwesten des Ortsteils Angersbach. Das Plangebiet schließt sich nordwestlich an die bestehende Bebauung an und wird
im Nordosten durch die Bundesstraße 254 begrenzt. Nordwestlich und südwestlich schließt sich die freie Feldflur an den Geltungsbereich an. Der Bereich umfasst Flächen mit der
Flurbezeichnung „Im Helmsgründchen“.
Der Bebauungsplan, die Begründung inkl. Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung können bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Wartenberg, Bauverwaltung, Landenhäuser
Straße 11, 36367 Wartenberg während den Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Über deren
Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die
Verletzung der o.g. Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 u. 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die
Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.“
Wartenberg, den 29.11.2019
(Dienstsiegel)
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez.
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -