Dr. Olaf Dahlmann
Aber auch hier: Versammlungen über 2 Personen verboten
WARTENBERG - Die Burgruine ist weiterhin zugänglich, aber auch hier gilt: Versammlungen über 2 Personen verboten! Auch in Hessen dürfen sich ab sofort nur noch Gruppen von maximal zwei Personen gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten. Ausnahmen sind nur dann erlaubt, wenn die Personen zu einem gemeinsamen Hausstand zählen.
Das gilt auch auf der Burgruine.
Bitte beachten!