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Hinweise für Bürgerinnen und Bürger

16:58 Uhr

Pandemie - Kampf gegen das Corona-Virus

WIESBADEN · Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten wird eine Absonderung bzw. ein Tätigkeitsverbot angeordnet, wenn sie einer bestimmten Personengruppe angehören. Bitte lesen Sie sich unverzüglich nach der Einreise die Hinweise des Sozialministeriums durch und vermeiden Sie Kontakt zu anderen Menschen.

 Verordnung für Reiserückkehrer

 

Betretungsverbot für Reiserückkehrer für bestimmte Einrichtungen und Besuchszeiteneinschränkungen

Für alle hessischen Reiserückkehrer aus Risikogebieten wird ein Betretungsverbot für bestimmte Einrichtungen ausgesprochen. Ziel ist es, insbesondere vulnerable Gruppen sowie medizinisches und pflegerisches Personal in diesen Einrichtungen vor einer möglichen COVID-19-Infektion zu schützen. Zudem gelten für alle hessischen Bürgerinnen und Bürger Besuchseinschränkungen.  weitere Informationen auf  den Seiten des Sozialministeriums

 

Wie schütze ich mich?

Wenn Sie die Hygenieregeln beachten, können Sie das Infektionsrisiko für Sie selbst und andere minimieren. Als Schutzmaßnahme – auch vor der Grippe – sind Bürgerinnen und Bürger dringend dazu aufgefordert, folgendes einzuhalten:

  • häufig und gründlich Hände waschen (auch Kinder und Jugendliche)
  • Husten und Niesen nur in ein Papiertaschentuch oder die Armbeuge (auch Kinder und Jugendliche)
  • Einmal-Taschentücher verwenden und diese nach jedem Gebrauch in einem Mülleimer entsorgen
  • kein Händeschütteln, keine Umarmungen / Wangenkuss
  • nicht mit den Händen an Nase, Mund und Augen fassen (vor allem nach Festhalten an Griffen in Bussen oder Benutzen von Türgriffen, die von vielen angefasst werden, aber auch zu Hause)
  • Smartphone, Handy, Tablet etc. regelmäßig reinigen/desinfizieren
  • grundsätzlich nur eigene Gläser und Besteck benutzen
  • Menschenansammlungen konsequent meiden
  • Soziale Kontakte vorerst vermeiden

Wie verhalte ich mich bei Symptomen?

Sollten Sie Krankheitssymptome wie Husten, Fieber oder Atemnot verspüren, sind folgende drei Schritte wichtig:

  • die 116 117 anrufen (Telefonnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes)
  • sich telefonisch an das örtliche Gesundheitsamt wenden
  • sich telefonisch an ihre Hausärztin oder an ihren Hausarzt wenden

Diese klären dann mit der anfragenden Person ab, ob eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus wahrscheinlich ist und leiten bei begründetem Verdacht die weitere Diagnostik und Behandlung ein.

 

Was bleibt geöffnet, was muss schließen?

Um die Verbreitung des Corona-Virus zumindest zu verlangsamen ist es notwendig, die persönlichen Kontakte so weit wie möglich zu minimieren. Ab dem 18. März 2020 bis vorerst zum 19. April 2020 gelten besondere Vorgaben.
 weitere Informationen zu Öffnungszeiten und Schließungen

 

Weitere Fragen

Sollten Sie weitere Fragen haben, bitten wir Sie, sich im ersten Schritt an die e-Mail buergertelefon@stk.hessen.de zu wenden. Sie erhalten schnellstmöglich eine Antwort. Außerdem gibt es eine hessenweite Hotline. Sie können sich unter 0800 - 5554666 an unsere Expertinnen und Experten wenden. Bitte beachten Sie, dass die Hotline momentan hoch frequentiert wird. Deshalb bitten wir Sie, sich nur in absoluten Ausnahmefällen an die Hotline zu wenden und wenn Sie auf unserer Homepage keinerlei Informationen zur Ihren Anliegen finden. Sie steht täglich von 8 bis 20 Uhr für Sie zur Verfügung.