Dr. Jens Mischak
Aktuelle Informationen für Unternehmen
LAUTERBACH - Hier ein paar aktuelle Informationen für Unternehmen im Hinblick auf die Corona-Soforthilfe: Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Sie beträgt inklusive der Bundesförderung bei
bis zu 5 Beschäftigten: 10.000 Euro für drei Monate,
bis zu 10 Beschäftigten: 20.000 Euro für drei Monate,
bis zu 50 Beschäftigten: 30.000 Euro für drei Monate.
Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses, der durch die Folgen der Corona-Pandemie entstanden ist. Zuschussberechtigt sind Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erwirtschaften, Angehörige freier Berufe, nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler sowie am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH
Die Anträge auf Corona-Soforthilfen können spätestens ab Montag beim Regierungspräsidium Kassel und dann ausschließlich online gestellt werden. In Hessen wird nur die Stellung eines Antrages notwendig sein, um sowohl die Bundes- als auch die Landesförderung zu erhalten.
Bei dringenden Fragen wenden Sie sich an das Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Telefon-Nummer 06631 - 9616-0 beziehungsweise unter wirtschaftsfoerderung@vogelsbergkreis.de