14:49 Uhr
Einfache Regeln für Maßnahme zur Pandemie-Bekämpfung
Wichtige Maßnahme, erklärt Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak
VOGELSBERGKREIS · Ein Anruf, den vermutlich die wenigsten Menschen empfangen möchten: Das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises, das mitteilt, dass man als Kontaktperson der Kategorie I zu einem bestätigten Fall gilt und somit für 14 Tage in Quarantäne muss. Dies ist jedoch eine sehr wichtige Maßnahme, erklärt Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak: „Wenn sich die Menschen an die 14-tägige Quarantäne halten und die Hygiene- und Kontaktvorschriften beachten, kann die Pandemie verlangsamt werden.“ Auch wenn Betroffene keine Beschwerden haben sollten, sei dies ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit der Mitmenschen: „Man schützt dadurch sich selbst und andere.“ Weitere Schutzmaßnahmen sind: Husten- und Nies-Regeln befolgen, gute Händehygiene sowie Abstand halten. Das kann vor einer Übertragung des neuartigen Corona-Virus schützen.
Wenn Menschen positiv auf das Virus getestet wurden, sollten sie Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn darum bitten, ihnen zum Beispiel mit dem Einkauf zu helfen. Auch können gegebenenfalls ehrenamtlich Helfende in der Gemeinde Unterstützung bieten.
Direkter Kontakt ist zwar nicht erlaubt, doch Betroffene sollten mit Freunden und Familienangehörigen über Telefon, Internet oder andere Medien in Verbindung bleiben. „Sollte es die Erkrankung zulassen, können Sportübungen für Zuhause genauso wichtig für die Psychohygiene sein, wie der digitale Kontakt zu seinen Mitmenschen“, versichert Dr. Mischak.
Wie das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises weiter mitteilt, endet die Absonderungs-Maßnahme nicht automatisch, sondern erst, wenn sie auch durch die Behörde wieder aufgehoben wurde.
Quelle→ Kreisverwaltung