Was darf noch stattfinden ... erste Lockerungen
Wir versuchen so aktuell zu sein wie möglich, dieses funktioniert leider nicht immer. Ob Termine noch stattfinden oder nicht, bitte erkundigen Sie sich weiter telefonisch bei der jeweiligen Institution bzw. Einrichtung. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder haben am Mittwochnachmittag (15. April 2020) in einer Videokonferenz erste Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Bei der Umsetzung müsse Merkel zufolge mit äußerster Vorsicht vorgegangen werden. Sie betonte: „Wir müssen die Erfolge sichern, die wir erreicht haben.“ Das Corona-Maßnahmen-Paket im Überblick.
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Erste Lockerungen - Das haben Merkel und die Länderchefs beschlossen Geschäfte und Schulen sollen wieder öffnen, die Kontaktbeschränkungen und die Verbote für große Veranstaltungen werden hingegen verlängert. Der Corona-Fahrplan von Bund und Länder im Überblick.
Schulen sollen ab 4. Mai schrittweise geöffnet werden Der Schulbetrieb soll vom 4. Mai an schrittweise wieder hochgefahren werden und zwar beginnend mit
Die Kultusminister der Länder sollen bis Ende April ein Konzept zu Hygienemaßnahmen, Schulbusbetrieb, Pausenzeiten und Gruppenaufteilung erarbeiten. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen für Schüler, die jetzt vor dem Abschluss stehen, sind in den Schulen aber auch vor Anfang Mai schon unter strengen Auflagen möglich.
Kitas bleiben vorerst geschlossen, allerdings soll es mehr Möglichkeiten für eine „Notbetreuung“ geben, wenn die Eltern arbeiten müssen.
Kleine und mittlere Geschäfte dürfen unter Auflagen wieder aufmachen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen unter Auflagen ab Montag wieder öffnen. Unabhängig von der Größe sollen Buch-, Auto- und Fahrradhändler öffnen dürfen. Für alle Geschäfte gelten Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Auch Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen.
Kontaktbeschränkungen bis zum 3. Mai verlängert Die Kontaktbeschränkungen gelten nun vorerst bis zum 03.05.2020. Auch die Abstandsregeln sollen bestehen bleiben. Demnach ist in der Öffentlichkeit ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Bürger dürfen sich in der Öffentlichkeit nur im Kreis der Angehörigen oder mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person aufhalten. Darüber hinaus solle man weiterhin auf private Reisen und Besuche verzichten.
Festivals und große Veranstaltungen bis 31. August weiter verboten Großveranstaltungen bleiben bis mindestens zum 31.08.2020 untersagt. Vom Verbot betroffen sind unter anderem:
Diese Einschränkung trage effektiv zur Eindämmung des Coronavirus bei und sorge zugleich für dringend notwendige Klarheit für Veranstalter, darunter viele Vereine, hieß es.
Versammlungsverbot in Kirchen, Moscheen und anderen Gotteshäusern bleibt in Kraft Das Versammlungsverbot in Gotteshäusern bleibt bis auf Weiteres in Kraft. In Kirchen, Moscheen, Synagogen oder Örtlichkeiten anderer Glaubensgemeinschaften dürfen damit weiter keine religiösen Feierlichkeiten und Veranstaltungen stattfinden. Merkel kündigte allerdings noch für diese Woche ein Gespräch der Ministerpräsidenten mit Innenminister Horst Seehofer (CSU) dazu an. Der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, kritisierte das: „Angesichts von ersten Lockerungsmaßnahmen in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens kann ich das nicht nachvollziehen“.
Gastronomiebetriebe bleiben vorerst weiter geschlossen In Hotels sind touristische Übernachtungen weiterhin tabu, Gastronomiebetriebe müssen bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Auch Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen sowie Theater, Opern und Konzerthäuser haben noch geschlossen. Merkel verteidigte den Beschluss: In Gaststätten seien die Mindestabstände zu anderen Personen nicht zu kontrollieren. In zwei Wochen wisse man, wie sich die neuen Lockerungen auswirkten - dann könne man über weitere Schritte nachdenken.
Deutsche Grenzkontrollen wegen Corona bis 4. Mai verlängert Die Kontrollen an den deutschen Grenzen werden bis zum 04.05.2020 verlängert. Betroffen ist der Reiseverkehr aus und nach Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und zur Schweiz. Zudem gilt die Beschränkung für Flugreisende aus Italien und Spanien. Wer weder Bundesbürger ist noch als Ausländer dauerhaft in Deutschland lebt, darf seit Mitte März nur noch wegen eines „triftigen Grundes“ einreisen – etwa als Berufspendler. Zudem gilt für alle nach Deutschland Einreisenden eine Quarantäne-Pflicht von 14 Tagen.
Corona-Maßnahmen: Es gibt keine generelle Maskenpflicht Zum besseren Schutz wird beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr das Tragen von sogenannten Alltagsmasken „dringend empfohlen“. Eine generelle Maskenpflicht soll es aber nicht geben. Alltagsmasken dienen nach Angaben des Gesundheitsministeriums dazu, andere vor einer Infektion zu schützen. Spezialmasken, die auch den Träger selbst schützen, sollten dem medizinischen Personal vorbehalten bleiben.
An Corona-Warn-App wird „mit Hochdruck gearbeitet“ Die Hoffnungen schwinden, dass eine Corona-Warn-App für Smartphones noch diese Woche zur Verfügung steht. Merkel sagte, daran werde mit Hochdruck gearbeitet. „Sie muss erst vom Robert-Koch-Institut für gut befunden werden, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und natürlich auch vom Datenschutzbeauftragten.“ Dort werde untersucht, ob einzelne Bausteine der App anfällig seien. Es sei sicherzustellen, dass man die App auf unterschiedlichen Smartphones anwenden könne. Dazu müsse man mit den Herstellern der Betriebssysteme im Kontakt sein.
Angela Merkel freut sich über gemeinsame Linie bei Corona Merkel lobte, dass sich der Bund und die 16 Länder trotz unterschiedlicher Einzelinteressen auf eine gemeinsame Linie einigen konnten: Sie hätten „ein so hohes Maß an Einheitlichkeit erreicht, das für einen föderalen Staat schon fast an ein Wunder grenzt“. Dennoch zeichnet sich schon jetzt ab, dass es in den Ländern zu unterschiedlichen Ausgestaltungen der Maßnahmen kommen wird. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder gab beispielsweise bereits bekannt, dass er die Schulen erst am 11.05.2020 wieder schrittweise öffnen möchte. Thüringen und Hessen ziehen hingegen einen früheren Schulstart in Erwägung.
Corona-Konferenz findet am 30. April erneut statt Merkel kündigte an, dass die Konferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder nun alle 14 Tage stattfinde, das nächste Treffen sei für den 30.04.2020 geplant. Dann soll vereinbart werden, wie es für Deutschland in der Corona-Krise weitergeht. |