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... und was muss man dann beachten?
Bin ich dann automatisch Kontaktperson?
BERLIN · Mein Nachbar hat Corona. Bin ich dann automatisch Kontaktperson? Mein Kollege im Großraumbüro hat Corona. Bin ich Kontaktperson? Oder: Ich war in einem Krankenhaus. Bin ich jetzt Corona-Kontaktperson? Antwort: Kann sein. Aber ob man wirklich infektionsgefährdet ist, ist so einfach nicht zu sagen. Denn: Es kommt nicht nur auf den gemeinsam genutzten Raum an. Sondern auf Zeitpunkt, Dauer und Nähe des Kontaktes mit einem Corona-Patienten. Kontaktperson ist zwar nur, wer mit einem bestätigten Covid-19-Fall zu tun hatte. Allerdings gelte ich ggf. auch schon als Kontaktperson, wenn der Infizierte zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Symptome hatte! Denn schon zwei Tage vor dem Auftreten eines ersten Symptoms kann der Corona-Infizierte andere Menschen anstecken. Deshalb gelte ich bereits als Kontaktperson, wenn ich zwei Tage, bevor die Krankheit bei einem Infizierten offensichtlich wurde, mit demjenigen zu tun hatte. Hatte ich drei, vier oder noch mehr Tage vorher Kontakt mit dem Menschen, gelte ich nicht als Kontaktperson.
Laut RKI gibt es drei unterschiedliche Kategorien von Kontaktpersonen. Und entsprechend unterschiedliche Empfehlungen für ihr Verhalten ...
Kategorie 1 Sie haben sich rund 15 Minuten lang mit einem Menschen unterhalten, der jetzt nachweislich Corona-infiziert ist? Dann ist die Gefahr, dass Sie sich angesteckt haben, recht hoch. Gleiches gilt, wenn Sie vielleicht nicht so lange gesprochen haben – aber mit Körpersekreten eines Infizierten in Kontakt gekommen sind. Laut RKI sollte man dem örtlichen Gesundheitsamt direkt Bescheid geben – und auf jeden Fall zu Hause bleiben. Außerdem sollten Kontaktpersonen der Kategorie 1 zweimal täglich die eigene Körpertemperatur messen, Tagebuch über mögliche Symptome führen. Und schon mal die Namen der eigenen Kontaktpersonen überlegen und notieren.
Kategorie 2 Sie hatten weniger als 15 Minuten Face-to-Face-Kontakt mit einem (späteren) Corona-Patienten. Im besten Fall haben Sie auch noch mehr als 2 Meter Abstand gehalten. Zur Kategorie 2 gehören z.B. Menschen, die einfach nur mit nachweislich Infizierten in einem Raum waren. Wenn also irgendein Kollege, Ihr Nachbar oder jemand, den Sie bloß kurz gesehen haben, Corona hat, fallen Sie in diese Kategorie. Beim Gesundheitsamt muss man sich in diesem Fall nicht melden. Die eigenen Kontakte sollten trotzdem auf ein Minimum beschränkt werden.
Kategorie 3 Zu dieser Gruppe gehört ausschließlich medizinisches Personal – mit und ohne Schutzkleidung. Ärzte, Pfleger, Krankenschwestern, Praxis-Mitarbeiter sind generell infektionsgefährdeter als andere. Deshalb gelten für sie spezielle Maßnahmen. Zum Beispiel sollen sie sich täglich fragen: Habe ich Symptome? Und die Antworten darauf auch dokumentieren.
Das RKI empfiehlt: „Bei Auftreten von Symptomen (auch unspezifischen Allgemeinsymptomen) sofortige Freistellung von der Tätigkeit.“