Erstkontrolle
Entsprechend der Verkehrssicherungspflicht hat die Gemeinde auch in diesem Jahr eine Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen vorzunehmen. Um dem alljährlichen Vorwurf vorzubeugen, die
Grabsteine würden bei der Überprüfung losgerüttelt, wird auf die diesbezüglichen Vorschriften ausdrücklich hingewiesen. In der Richtlinie für die Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen des
Bundesinnungsverbandes (BIV) des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks fasst der BIV die technischen Regeln, die beim Errichten und bei der Sicherheitsprüfung an Grabmalen zu beachten
sind, zusammen. Die jährliche Sicherheitsprüfung erfolgt hiernach mit der Gebrauchslast (0,3 kN = ca. 30 kg) an der Oberkante des Grabmals ab einer Höhe von über 0,50 m, jedoch bis maximal 1,20 m
über Fundamentoberkante. Die Prüflast ist kontinuierlich bis zur Höchstlast in einem Zeitraum von mehr als 2 Sekunden aufzubringen.
Da oft auch neue Grabmale betroffen sind, wird an dieser Stelle auf Richtlinie für die Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und
Steinbildhauerhandwerks hingewiesen. Dort ist festgelegt, wie Grabdenkmäler auf Friedhöfen aufgestellt und befestigt werden müssen. Steinmetze müssen für alle aufgestellten Grabmale
Gewährleistungsfristen einhalten. In der Regel sind dies fünf Jahre nach dem Aufstellen.
Wir bitten alle Betroffenen, die Standsicherheitsprüfung nicht als „Schikane“ zu betrachten, sondern als notwendigen Beitrag zur Sicherheit auf unseren Friedhöfen. Nach Mitteilung unseres
Haftpflichtversicherers kommt es oftmals trotz der vorgenommenen Standsicherheitsprüfungen zu folgenschweren Unfällen. Vor diesem Hintergrund haben die Vorschriften zur Überprüfung der
Standfestigkeit von Grabmalen sicher ihre Berechtigung.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, der Überprüfung von Grabmalen beizuwohnen. Die Überprüfung findet in der Zeit vom 22.04. bis 25.04.2025 (KW 17) unter Vorbehalt der
Witterung statt.