Zwei Drittel der Anträge sind fertig bearbeitet und die bewilligten Gelder ausgezahlt. Der große Ansturm ist zwar vorbei, aber es werden immer noch täglich Anträge
eingereicht. Das zeigt, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie in manchen Bereichen anhalten, trotz der Lockerungen und der Möglichkeit, Geschäfte wieder
zu öffnen“, sagten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, Finanzminister Michael Boddenberg und Innenminister Peter Beuth.
Keine Rückzahlung bei bereits gewährter Soforthilfe
„Wer sein Geschäft wieder öffnen konnte und zuvor Soforthilfe erhalten hat, muss sich nicht sorgen: Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Ausschlaggebend für den
Soforthilfe-Zuschuss war der Liquiditätsengpass zum Zeitpunkt der Antragsstellung. Wichtig ist aber, dass bei der Antragsstellung der zu erwartende Liquiditätsengpass
wahrheitsgemäß berechnet wurde. Natürlich ist die Soforthilfe eine Einnahme, und falls das Unternehmen im Jahr 2020 einen Gewinn macht, muss sie natürlich versteuert werden“,
so die Minister. Fast die Hälfte der bereits ausgezahlten Soforthilfe in Hessen kommt Betrieben aus der Dienstleistungsbranche zu Gute. Auch aus dem Gastgewerbe gab es sehr
viele Anträge für die schnelle Finanzspritze. Darüber hinaus sind es vor allem Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Handel, der Baubranche, dem Gesundheitssektor, aus dem
Tourismus, dem Bereich Nahrungs- und Genussmittel sowie der Kreativwirtschaft.
Anträge auf Soforthilfe bis Ende Mai möglich
„Wir sehen, dass die Situation in der hessischen Wirtschaft sehr ernst ist. Anträge auf Soforthilfe betreffen oft vormals wirtschaftlich stabile Branchen. Umso wichtiger ist,
ihnen schnell zu helfen“, so Minister Al-Wazir. Mit Blick auf die Geschäftsöffnungen sagte er: „Wir gehen davon aus, dass viele Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihr
Geschäft wieder öffnen konnten, trotzdem auf die Soforthilfe angewiesen sind, um ihren bisher entstandenen Liquiditätsengpass auszugleichen. Auch gibt es Bereiche, die wieder
öffnen konnten, in denen der Umsatz jedoch erst langsam wieder steigt. Auch diese Unternehmen können selbstverständlich noch einen Antrag stellen. Bis Ende Mai nimmt das
Regierungspräsidium Kassel online Anträge entgegen. Es ist aber auch klar, dass die Betriebe positive Auswirkungen der Öffnungen auf den Liquiditätsengpass bei Antragstellung
berücksichtigen müssen.“
Quelle→ Dr. Jens
Mischak