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Neue Regelungen bei Alten- und Pflegeheime

Foto→ Dr. Jens Mischak
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Dr. Jens Mischak

Ich hoffe, das geht gut:

VOGELSBERGKREIS - Die Hessische Landesregierung hat die Regelungen zur Corona-Krise aktualisiert: Glaubensgemeinschaften dürfen sich ab dem 1. Mai wieder versammeln. Auch Besuche in Alten- und Pflegeheimen sind mit Auflagen ab dem 4. Mai wieder erlaubt. Die Möglichkeit, an Sonntagen einzukaufen, um das Einkaufsgeschehen an den Werktagen zu entzerren, wird auf die Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr beschränkt. An Feiertagen bleiben die Geschäfte ganz geschlossen.

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