12:40 Uhr
Vogelsbergkreises für den Trainingsbetrieb im Vereinssport
Aber mit Einschränkungen, wieder ermöglicht
VOGELSBERGKREIS · Ende vergangener Woche wurde die Nutzung öffentlicher Einrichtungen des Sportbetriebs durch die Landesregierung grundsätzlich, aber mit Einschränkungen, wieder ermöglicht. Vor einer Öffnung aller Sporthallen und Sportstätten in Verantwortung des Kreisausschusses des Vogelsbergkreises müssen die in der „Corona“-Verordnung benannten Voraussetzungen sichergestellt sein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Hochbau, Energie und Gebäudewirtschaft sind derzeit dabei, alle Dusch- und Waschräume sowie die sonstigen Gemeinschaftsräumlichkeiten zu verschließen, da diese nicht genutzt werden dürfen. Ausnahme bilden dabei selbstverständlich die Toiletten, soweit ein direkter Zugang über die Flurbereiche möglich ist.