„Wir haben uns darauf verständigt, dass wir uns auf Kinder konzentrieren wollen, die dringend die Lager verlassen müssen. Dem Hessischen Landkreistag haben wir daher auf eine
entsprechende Anfrage mitgeteilt, dass wir zehn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufnehmen können“, betont nun Landrat Görig. „Im Sinne der Menschlichkeit bieten wir
eine pragmatische Lösung an, die wir auch leisten können.“
„Minderjährige Flüchtlinge sind nicht in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht, sondern in altersgerechten Jugendwohngruppen“, erklärt Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens
Mischak (CDU). „Diese Plätze können wir zur Verfügung stellen.“
„Im Moment haben wir eine noch nie da gewesene Problematik, die wir lösen müssen: die Corona-Pandemie. Diese Arbeit genießt seit Wochen oberste Priorität und dieser Aufgabe
widmen wir uns auch voll und ganz“, sagt Landrat Görig. Dennoch verweist er darauf, dass das Virus eben auch in Flüchtlingslagern grassiert. „Da möchten wir Hilfe anbieten und
unbegleitete Kinder aufnehmen.“
„Wir haben der Landeregierung unsere Bereitschaft signalisiert, die Entscheidung, ob uns minderjährige Flüchtlinge zugewiesen werden, liegt indes nicht bei uns“, erklärt Dr.
Mischak.
Landrat Görig weist zudem darauf hin, dass die generelle Zuweisung von Flüchtlingen ausgesetzt war und erst seit Mai wieder anläuft. „Wir brauchen für die, die dadurch kommen,
auch freie Plätze, von daher müssen Kapazitäten vorgehalten werden.“ Im Moment kommen etwa drei bis fünf Flüchtlinge pro Woche in den Vogelsbergkreis. Dafür sind die noch
vorhandenen freien Betten notwendig. „So hat der Vogelsbergkreis eben auch freie Plätze in seinen Gemeinschaftsunterkünften, für die er zahlen muss. Jedoch laufen Verträge mit
Betreibern von Gemeinschaftsunterkünften aus und werden auch nicht verlängert. In der Summe sind dann nur noch 31 Betten frei, die wie beschrieben, ja für die Zuweisung
benötigt werden“, so der Landrat.
Landrat Manfred Görig und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak stellen abschließend klar, dass einzig und allein der Kreistag die Entscheidung trifft, dem Netzwerk
„sicherer Hafen“ beizutreten oder nicht. Eine Empfehlung, den Antrag anzunehmen, werden sie auf Grund des bereits gemeldeten Vorschlags nicht aussprechen.