Kontaktbeschränkungen bleiben weiterhin bestehen
Corona-Regeln in Hessen
Das ändert sich die nächsten Tage ...
WIESBADEN · „Oberstes Gebot der Stunde ist es, besonnen zu bleiben und schrittweise vorzugehen, damit wir den über Wochen erzielten Erfolg der Verlangsamung der Infektionsausbreitung nicht leichtfertig aufs Spiel setzen“, betonte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier im Zuge der neuen Anpassungen der Corona-Regelungen. Die wurden an diesem Dienstag durch das hessische Kabinett verabschiedet. In vorsichtigen Schritten geht Hessen damit ein Stück weiter in Richtung Normalität.
Die Hessischen Landesregierung hat weitere, vorsichtige Anpassungen der Corona-Regeln verabschiedet – besonders für Gaststätten und Hotels, Schwimmbäder und Kindergärten. So wird beispielsweise die Fünf-Quadratmeter-Regel für Restaurants aufgehoben und auch Schwimmvereine dürfen wieder ins Becken. Was sich ab wann genau ändert? Einen neuen Überblick gibt es hier ...
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Kindertagesstätten Ab dem 2. Juni gibt es Lockerungen im Umgang mit dem Virus bei den Kitas. Die Hessische Landesregierung hat gemeinsam mit den Kommunen einen Weg für eine eingeschränkte Regelbetreuung erarbeitet. Die vom Corona-Kabinett entsprechend verabschiedete Verordnung beruht auf einem gemeinsamen Konzept der Hessischen Landesregierung mit den Spitzen des Hessischen Landkreistags, des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes.
Gastronomie Während es für die gastronomischen Betriebe eine große Neuerung gibt, trifft die allerdings nicht auf Veranstaltungen oder aber Einzelhändler zu.
Schwimmbäder, Badeseen, Sauna- und Wellnessbereiche in Hotels Mit Blick auf die Schwimmbäder hatte Sportminister Peter Beuth letzte Woche Lockerungen für den Vereinssport angekündigt, die jetzt vom Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung beschlossen wurden und in eine entsprechende Verordnung umgesetzt sind.
Justizvollzugsanstalten Schrittweise werden die Justizvollzugsanstalten unter Einhaltung der notwendigen strikten Abstands- und Hygienebedingungen beginnen, Familienbesuche zuzulassen.
Jugendhilfeeinrichtungen, Krankenhäuser und Behindertenwerkstätte Darüber hinaus hat das Corona-Kabinett eine weitergehende Öffnung der Behindertenwerkstätten unter bestimmten Voraussetzungen ab 2. Juni beschlossen.
Die Abstands- und Hygieneregeln durch die Corona-Pandemie werden in Hessen bis zum Beginn der Sommerferien, also bis zum 5. Juli verlängert. Das heißt: Weiterhin gilt die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus oder Bahn, in Postfilialen oder Banken und in Geschäften, auch die Abstandsregelungen gelten weiterhin genauso wie die Kontaktbeschränkungen von zwei Familien im öffentlichen Raum. Die Quarantäneverordnung bildet eine Ausnahme, die gilt nämlich zunächst bis zum 15. Juni. Quelle→ Hessische Landesregierung |