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Bewerbungen für Hochschulen sind ab 1. Juli möglich

13:36 Uhr

Die Bewerbungsfrist endet am 20. August

Für das kommende Wintersemester 2020/21

BONN · Für das kommende Wintersemester 2020/21 ist das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren an den deutschen Hochschulen geregelt worden. Am 1. Juli öffnen die Bewerbungsportale bei der Stiftung für Hochschulzulassung, wie die Hochschulrektorenkonferenz und die Kultusministerkonferenz am Donnerstag in Bonn mitteilten. Die Bewerbungsfrist für Abiturientinnen und Abiturienten, die in diesem Jahr ihren Abschluss erreicht haben, endet am 20. August 2020. Diese Frist gilt auch für weitere Studiengänge, für die die Vergabe von Studienplätzen über die Stiftung für Hochschulzulassung koordiniert wird.

 


Die Regelung eröffne trotz der coronabedingt verschobenen Abschlussprüfungen allen Absolventen des aktuellen Abitur-Jahrgangs die Möglichkeit, sich für das Wintersemester zu bewerben, hieß es weiter. Als Vorlesungsbeginn für die Studienanfänger wird der 2. November angestrebt. Derzeit arbeiten die Länder, die Hochschulen und die Stiftung für Hochschulzulassung den Angaben zufolge daran, letzte Detailfragen zu klären. Ab dem 2. Juni informiert die Stiftung für Hochschulzulassung über die geänderten Fristen im zentralen Vergabeverfahren.


Quelle→  HRK