Der Vogelsbergkreis reagiert damit auf Vorschläge und Initiativen einiger Vogelsberger Kommunen. Diese hatten darauf hingewiesen, dass in ihren Einrichtungen genügend Personal
und Raum vorhanden sei, um weitere Plätze anbieten zu können – lediglich die Begrenzung der Gruppengröße auf 13+2 stünde ihnen im Weg. Das aktuelle Infektionsgeschehen im
Kreisgebiet erlaubt es uns, weitere Erleichterungen für Vogelsberger Eltern auf den Weg zu bringen“, kommentiert der zuständige Dezernent die nun gelockerte Beschränkung der
Gruppengröße in Kindertagesstätten kommunaler und freier Träger im Vogelsbergkreis. Die bisher geltende Regel von 13+2 Plätzen pro Gruppe gilt ab Montag, 15. Juni, nicht mehr.
„Wir bieten den Kommunen, kirchlichen und freien Trägern eine flexible Lösung an: Es gibt keine Begrenzung der Regelgruppengröße mehr“, stellt Dr. Mischak klar. Sind die
vorhandenen Räumlichkeiten ausreichend und verfügt der Träger über genügend Personal, können unter Einhaltung der Hygienevorgaben weitere Plätze angeboten werden.
Vielerorts haben sich die neuen Hygieneregeln mittlerweile eingespielt und wenn diese auch weiterhin eingehalten würden, stehe mehr Flexibilität für die Familien wenig im Weg.
„Wenn Betreuungsschlüssel und Hygienekonzept in den Kitas passen, können die Gruppengrößen gezielt an die Anforderungen in den Städten und Kommunen angepasst werden“, stellt
Dr. Mischak klar. Dafür liege die Verantwortung allerdings bekanntermaßen bei den kommunalen und freien Trägern, fügt er an.
„Viele Kinder und Eltern warten gespannt darauf, dass die Kitas ein größeres Maß an Normalität im Alltag bieten. Eine Leistung, die Erzieherinnen und Erzieher im ganzen
Kreisgebiet ermöglichen“, sagt Dr. Mischak und zeigt sich dankbar für die geleistete Arbeit – und schließt auch die Menschen ein, die in der Kindertagespflege unter strengen
Hygieneregeln Kinder betreuen. In den letzten Tagen hätten sich die Nachfragen von Seiten der Eltern, Kommunen und Träger gehäuft, wie mit den Vorgaben, dass nicht alle Kinder
sofort aufgenommen werden könnten, umgegangen werden könne. „Es wird am Ende davon abhängen, ob die personelle, räumliche und organisatorische Situation vor Ort es erlaubt,
bis zur Gruppengröße von 25 Kindern eine Belegung zu organisieren. Das kann nur im Einzelfall entschieden werden. Ich gehe davon aus, dass die Träger mit den Leitungen vor Ort
sachgerecht und vernünftig abwägen werden, ob und wie das verantwortet werden kann“, so Dr. Mischak abschließend.
Quelle→ Dr. Jens
Mischak