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Nur mit Bescheinigung

16:17 Uhr

Foto→ Michal Jarmoluk
Foto→ Michal Jarmoluk

Abstrichuntersuchungen auf COVID-19

Nur mit einer entsprechenden Bescheinigung des Gesundheitsamtes

VOGELSBERGKREIS · Das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises weist bezüglich der Abstrichuntersuchungen auf COVID-19 nochmals darauf hin, dass die Testungen in den Krankenhäusern Alsfeld und Lauterbach nur mit einer entsprechenden Bescheinigung des Gesundheitsamtes möglich ist.

 

 

Die Patienten sollen sich über die Corona-Hotline +49 (0)6641/97 71 89 beim Amt melden,  dort wird über Notwendigkeit einer Testung entschieden. Wegen der nach wie vor bestehenden Pandemie bitten wir die Bürger, keinesfalls direkt in den Krankenhäusern vorzusprechen, hier besteht Betretungsverbot. 


Quelle→ Kreisverwaltung