16:17 Uhr
Abstrichuntersuchungen auf COVID-19
Nur mit einer entsprechenden Bescheinigung des Gesundheitsamtes
VOGELSBERGKREIS · Das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises weist bezüglich der Abstrichuntersuchungen auf COVID-19 nochmals darauf hin, dass die Testungen in den Krankenhäusern Alsfeld und Lauterbach nur mit einer entsprechenden Bescheinigung des Gesundheitsamtes möglich ist.
Die Patienten sollen sich über die Corona-Hotline +49 (0)6641/97 71 89 beim Amt melden, dort wird über Notwendigkeit einer Testung entschieden. Wegen der nach wie vor bestehenden Pandemie bitten wir die Bürger, keinesfalls direkt in den Krankenhäusern vorzusprechen, hier besteht Betretungsverbot.