Unanfechtbarkeit BU Helmsgründchen
(gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung)
In der Umlegung für das
Verfahrensgebiet „Helmsgründchen“ in der Gemarkung Angersbach (2640)
wird nach § 71 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan vom 6. Juli 2020 am 14. Juli 2020 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer werden
hiermit in den Besitz der zugeteilten neuen Grundstücke eingewiesen.
Die im Umlegungsverzeichnis ausgewiesenen Geldleistungen sind fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die obenstehende Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung bei der Umlegungsstelle, dem Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11 in 36367
Wartenberg während der allgemeinen Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Wartenberg, den 20. Juli 2020
Umlegungsstelle
(Dienstsiegel)
Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez.
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
HINWEIS
Auf Grund der Corona-Pandemie ist die Einsicht nur nach telefonischer Terminabsprache möglich.