Landwirtschaftliche und gärtnerische Abfälle
Verbrennungen müssen telefonisch bei der Gemeinde angemeldet werden
WARTENBERG · Pflanzliche Abfälle können außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrannt werden, soweit sie dem Boden aus landbautechnischen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht zugeführt werden können. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte in den vergangenen Monaten das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht durchgeführt werden. Eine Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg war nicht möglich, da „unnötige“ Feuerwehreinsätze vermieden werden sollten. Aufgrund der aktuell niedrigen Infektionslage ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ab sofort (21.07.2020) wieder möglich. Die Verbrennungen müssen telefonisch bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg unter 06641-9698-0 angemeldet werden. Diese Anmeldungen werden jedoch unter Berücksichtigung der Trockenheit bzw. dem Ausruf von Waldbrandstufen entgegengenommen.