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Gartenbewässerung

Einbau und Erfassung eines Zwischenzählers

Für die Absetzung der Gartenbewässerung bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr

 

Grundsätzlich sollte für die Gartenbewässerung Regenwasser gesammelt und genutzt werden.   Bei der Frischwasserentnahme aus dem Leitungsnetz der Gemeinde Wartenberg für die Bewässerung des Gartens besteht die Möglichkeit, sich einen Abzugszähler / Zwischenzähler setzen zu lassen. Das über diesen Zähler gemessene Wasser wird bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr in Abzug gebracht.

Für die Installation eines Gartenwasserzählers ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Zähler ist von der Gemeinde Wartenberg zu beziehen und wird von den Mitarbeitern des gemeindlichen Bauhofs eingebaut. Der Zähler ist für die Dauer von 6 Jahren geeicht. Nach erfolgtem Einbau wird der Zähler im Abrechnungsprogramm des Steueramtes erfasst und bei der Jahresablesung berücksichtigt.  

Weitere Information zur Antragstellung und Installation erteilt ...

Ansprechpartner

Sonja Heiß

  Telefon   +49 (0)6641 - 96 98-19  

oder per→ e-Mail