Was ist zu tun?
Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten
VOGELSBERGKREIS · Aufgrund der neuen Verordnung zur Testpflicht von
Einreisenden aus Risikogebieten haben sich Personen, die in die Bundesrepublik einreisen und sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, in dem ein erhöhtes
Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 besteht, nach Rückkehr testen zu lassen. Die vorzulegenden ärztlichen Zeugnisse müssen in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Des Weiteren ist ein
Abstrich erforderlich. Falls Reiserückkehrer erst nach Rückkehr den Abstrich machen können, wäre eine Terminierung über die 116117 möglich. Falls wider Erwarten dort eine Terminierung nicht
möglich ist, besteht alternativ die Möglichkeit, sich im Testzentrum des Gesundheitsamtes des Vogelsbergkreises testen zu lassen. → Liste der Risikogebiete
Hier sind jedoch folgende Voraussetzungen verpflichtend ...
- Zusendung der persönlichen Daten,
- Zusendung einer Bestätigung, aus der hervorgeht, dass Reiserückkehrer im Urlaub waren (Bordkarte, Reiseunterlagen etc.). Diese Unterlagen sind an die e-Mail-Adresse oder alternativ an die Fax-Nummer: 06641/977-179 zu senden. Nach Eingang der Unterlagen wird von Seiten des Gesundheitsamtes dann Kontakt mit den Reiserückkehrern aufgenommen. Diese erhalten eine Terminvorgabe bei dem Abstrichzentrum des Vogelsbergkreises in Alsfeld. Die Vergabe von Wunschterminen ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.Bis zum Zeitpunkt des Erhaltes des Abstrichergebnisses ist die Quarantäne fortzuführen. Zudem ist ein hausärztliches Attest zu besorgen, aus dem hervorgeht, dass keine Symptome in Bezug auf SARS-CoV-2 bestehen.
Reiserückkehrer können während der Hotline-Betriebsstunden von 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr von montags bis donnerstags, beziehungsweise freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer: 06641/977-189 weitere Informationen erhalten.