In diesem Jahr steigt erstmals sowohl die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in Hessen um rund 1.500 auf 760.500 als auch die der Erstklässlerinnen und Erstklässler um
rund 650 auf nun 55.600. Sie werden an insgesamt 1.795 öffentlichen Schulen unterrichtet. Die Zahl der Lehrerstellen steigt noch einmal um rund 770 auf nun 55.470, von denen
etwa die Hälfte für den weiteren Ganztagsausbau zur Verfügung stehen. Ein weiterer Großteil deckt die entstandenen Mehrbedarfe für den Grundunterricht und den allgemeinen
Aufschlag (104/105 Prozent). Außerdem wird es 100 Stellen mehr für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst geben.
Weiterer Ausbau der Studienplatzkapazitäten
„Ich freue mich, dass wir auch zum Wintersemester 2020/2021 noch einmal die Studienplatzkapazitäten an den lehrerbildenden Universitäten in Hessen ausbauen können“, erklärte
Lorz. Insgesamt wird es 165 zusätzliche Studienplätze geben – davon in Gießen 45 für das Grundschullehramt sowie 30 zusätzliche im Förderschullehramt. An der Universität
Kassel wird es 30 zusätzliche Plätze im Grundschullehramt geben und in Frankfurt weitere 60 ebenfalls für Grundschullehrkräfte.
Regelschulbetrieb unter Corona-Bedingungen
Hygieneplan – Maskenpflicht an Schulen ... Zum Schuljahresbeginn am kommenden Montag gilt an den hessischen Schulen grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen einer
Mund-Nasen-Bedeckung. Die Regelung gilt mit Ausnahme des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband. Der den Schulen bereits Mitte der Sommerferien übermittelte
Rahmen-Hygieneplan wurde in dieser Woche noch einmal dahingehend angepasst und aktualisiert. Von dieser Vorgabe können Schulleitungen im Zusammenwirken mit der Schulkonferenz
abweichen. Die infektionsschutzrechtlichen Befugnisse der Gesundheitsämter, auf ein schulbezogenes Ausbruchsgeschehen zu reagieren, bleiben davon unberührt.
Von der Einhaltung des Mindestabstands insbesondere zwischen Schülerinnen und Schülern des Klassenverbands und den unterrichtenden Lehrkräften kann aus pädagogischen Gründen
in allen Schularten und Jahrgangsstufen abgewichen werden. Ansonsten sollen sich die Lerngruppen (auch in den Pausen) möglichst nicht durchmischen. Die Aufnahme der
Beschulung in vollständigen Lerngruppen erfordert umso mehr die Betonung der übrigen Hygienemaßnahmen (Verzicht auf Körperkontakt, Einhalten der Husten- und Niesetikette,
gründliche Raum- und Händehygiene). Zudem enthält der Plan Regelungen für die Wiederaufnahme des Sport- und Musikunterrichts.
Schutzausrüstung ...
Über die zentrale Beschaffungsstelle des Landes wurden den Schulen zum Schuljahresstart insgesamt 1.000.000 Mund-Nase-Schutzmasken, 1.000.000 FFP2-Masken sowie weitere
Schutzausrüstung (17.000 Liter Desinfektionsmittel, 71.000 Schutzhandschuhe, 5.500 Vlieskittel und 11.500 Gesichtsschutzschilde) zur Verfügung gestellt. Ergänzend dazu konnten
Schulen rechtzeitig vor Schuljahresbeginn bei dem für sie zuständigen Staatlichen Schulamt FFP2-Masken für Lehrkräfte anfordern. Bei Bedarf wird weitere Schutzausrüstung
kontinuierlich nachgeliefert werden.
Freistellung gefährdeter Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte vom Präsenzunterricht ...
Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte, die aufgrund einer Grunderkrankung oder Immunschwäche im Falle einer Infektion dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt
sind, können sich gegen Vorlage eines ärztlichen Attests vom Präsenzunterricht freistellen lassen. Sie sind aber nicht von ihrer generellen Schul- bzw. Dienstpflicht
entbunden.
Testmöglichkeiten für Lehrkräfte ...
Das mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen entwickelte Angebot richtet sich speziell an Lehrkräfte, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und sozialpädagogische
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keine konkreten Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Für sie besteht bis zu den Herbstferien die Möglichkeit, sich
außerhalb ihrer jeweiligen Unterrichtszeit alle 14 Tage einem kostenlosen Test zu unterziehen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht.
Distanzunterricht und digitale Ausstattung der Schulen ...
Schülerinnen und Schüler, die nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen können, werden nach Möglichkeit digital ins Klassenzimmer zugeschaltet und erhalten dazu bei Bedarf
leihweise ein mobiles Endgerät. Hierzu stellt Hessen gemeinsam mit dem Bund insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung.
Darüber hinaus baut Hessen die digitale Lehr- und Lernplattform, das „Schulportal Hessen“, weiter aus, sodass alle Schulen im Laufe des ersten Schulhalbjahrs die wesentlichen
Funktionen der Plattform nutzen können. Zusätzlich empfiehlt die Landesregierung die Nutzung der Corona-Warn-App. Und schließlich können Lehrkräfte in Hessen erstmals eine vom
Land Hessen – also ihrem Dienstherrn – zur Verfügung gestellte rechtssichere, datenschutzkonforme Email-Adresse zur dienstlichen Kommunikation verwenden.
Schriftliche Abiturprüfungen 2021 erstmals nach den Osterferien ...
Die dauerhafte Verlegung der schriftlichen Abiturklausuren in die Zeit nach den Osterferien war eigentlich für das Jahr 2022 geplant. Aufgrund der Lernrückstände durch die
Corona-Pandemie wurde diese Verschiebung nun um ein Jahr vorgezogen. „Damit erhalten unsere Abiturientinnen und Abiturienten die notwendige Zeit, um Unterrichtsstoff
nacharbeiten und sich auf die schriftlichen Abiturprüfungen vorbereiten zu können“, so Lorz.
Weitere bildungspolitische Schwerpunkte zum neuen Schuljahr
263 neue Ganztagsangebote in hessischen Schulen. Neun von zehn weiterführenden Schulen und zwei Drittel aller Grundschulen in Hessen verfügen mittlerweile über ein
Ganztagsprogramm mit verlässlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten – und es werden jährlich mehr. Allein in diesem Schuljahr kommen 61 Schulen, die neu in einem
Landesprogramm arbeiten, hinzu, und 202 bauen ihre bestehenden Angebote zum Teil deutlich aus. „Damit das klappt, stellen wir unseren Schulen für den Ganztagsbereich knapp
3.630 Lehrerstellen und damit rund 340 mehr als im Vorjahr zur Verfügung“, erläuterte der Kultusminister weiter. „Beim Ausbau des Ganztagsprogramms folgen wir der Überzeugung,
dass freiwillige Angebote den individuellen Bedürfnissen von Eltern und Kindern besser gerecht werden als eine verpflichtende Ganztagsschule für alle.“
Start für die ersten pädagogisch selbstständigen Schulen
Insgesamt 14 Schulen in Hessen gehen im neuen Schuljahr den Schritt hin zu mehr pädagogischer Eigenverantwortung: Mit der Umwandlung in eine pädagogisch selbstständige Schule
erhalten sie die Möglichkeit, bei der Erreichung der Bildungsziele pädagogisch neue Wege zu gehen. So können diese Schulen Unterricht fächer- und jahrgangsübergreifend
erteilen, Konzepte zur stärkeren Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern in die Gestaltung des Unterrichts entwickeln oder Rückmeldungen über den Lernfortschritt und den
Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler in Form einer schriftlichen Bewertung anstelle von Ziffernnoten geben. Wird auf Ziffernnoten verzichtet, bieten die Lehrkräfte
neben der schriftlichen Bewertung jeder Schülerin und jedem Schüler sowie den Eltern mindestens einmal pro Halbjahr Gespräche an, um Stärken und Schwächen zu erörtern. Ein
Verzicht auf Ziffernnoten ist höchstens bis zum Ende des Jahrgangs 8 möglich. Auch bei einem Schulwechsel erhalten die Schülerinnen und Schüler weiterhin ein Zeugnis mit
Ziffernnoten. In die Entscheidung, pädagogisch selbstständige Schule zu werden, sind die Schülerinnen und Schüler und auch ihre Eltern aktiv eingebunden. Bis zu 30 Schulen pro
Jahr können den Weg zur pädagogischen Selbstständigkeit gehen.
Nicht-konfessioneller Islamunterricht statt Religionsunterricht mit DITIB
„Wir sind der festen Überzeugung, dass es wichtig ist, Kindern muslimischen Glaubens ein Unterrichtsangebot zu unterbreiten, das den Islam thematisiert“, betonte
Kultusminister Lorz außerdem. Aus diesem Grund sei im Schuljahr 2013/2014 der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht mit den Kooperationspartnern DITIB Hessen
und Ahmadiyya Muslim Jamaat eingeführt worden. „Wegen grundlegender Zweifel an der Eignung von DITIB Hessen als Kooperationspartner, die bedauerlicherweise auch nach vielen
Gesprächen nicht ausgeräumt werden konnten, bieten wir den Unterricht in Zusammenarbeit mit DITIB im neuen Schuljahr nicht mehr an“, so Lorz. Um den Kindern, die bisher an
diesem Unterricht teilgenommen haben, dennoch ein Angebot unterbreiten zu können, sei das Fach „Islamunterricht“ entwickelt worden. Dieses Angebot kommt, anders als die
konfessionsgebundenen Religionsunterrichte, ohne explizites Bekenntnis zum Glauben aus. Der Islamunterricht ist in alleiniger staatlicher Verantwortung organisiert, findet wie
schon der islamische Religionsunterricht in deutscher Sprache statt und richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 8, die unabhängig von ihrer
jeweiligen Konfession mehr über den Islam erfahren wollen. Das neue Unterrichtsformat umfasst die Grundlagen des Islam, die islamischen Glaubensinhalte sowie seine Geschichte,
Kultur und Philosophie und damit die ganze Vielfalt der Religion. Zum Einsatz kommen ausschließlich staatlich ausgebildete Lehrkräfte. Aufgrund der positiven Rückmeldungen der
Schulen, die den Unterricht bereits im zurückliegenden Schuljahr versuchsweise angeboten haben, weiten wir den Schulversuch noch einmal deutlich aus.
„Das neue Schuljahr bietet auch in diesem Jahr wieder reichlich Neuerungen! Ich möchte an dieser Stelle noch einmal allen Lehrerinnen und Lehrern – insbesondere den
Mitgliedern der Schulleitungen –, aber auch unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Schulverwaltung für die engagierte Vorbereitung in den vergangenen Wochen danken.
Und schließlich darf ich allen Lehrkräften, den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern einen guten Start ins neue Schuljahr wünschen. Hoffen wir, dass es möglichst wenig
Fälle geben wird, in denen das Corona-Virus den Schulalltag stört“, sagte Lorz abschließend.
Quelle→ Hessische
Landesregierung