... zu Corona-Zeiten
Briefwahl, Abstand, Hygiene, Alltagsmaske
Für rund 3.200 stimmberechtigte Wartenbergerinnen und Wartenberger steht am 1. November 2020 die Direktwahl zum Bürgermeister an. Trotz der Corona-Pandemie können Bürgerinnen und Bürger wie gewohnt im Wahllokal oder per Briefwahl wählen.
Corona-Regeln im Wahllokal
Durch die Corona-Pandemie ist die Organisation der Wahlen eine besondere Herausforderung. Das Wahlamt der Gemeinde Wartenberg sorgt mit unterschiedlichen Maßnahmen dafür, dass jeder
Wahlberechtigte und die Wahlhelfer in besonderem Maße am Wahltag vor dem Coronavirus geschützt werden. Um einen möglichst infektionsfreien Ablauf vor Ort zu gewährleisten, stattet das Wahlamt die
einzelnen Wahllokale mit Spuckschutzwänden, Mund- und Nasenschutzmasken, Handschuhen und Desinfektionsmittel sowohl zum Desinfizieren der Hände als auch zum Desinfizieren der Tische aus. Die
Wahlhelfer lüften die Räumlichkeiten regelmäßig. Für ausreichend Abstand zwischen den Tischen ist gesorgt.
Welche Regeln muss ich beachten?
Grundsätzlich sollte beim Umgang miteinander die AHA-Formel berücksichtigt werden: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske
Es besteht eine Maskenpflicht in den Wahllokalen. Um sich selbst und andere zu schützen, sollten die Wahlräume nicht ohne entsprechende/n Schutzmaske/Gesichtsschutz betreten werden. Vor dem
Betreten und beim Verlassen des Wahllokals sind jeweils die Hände zu desinfizieren. Alle Wähler sollten nach Möglichkeit einen eigenen Kugelschreiber mitbringen. Es werden aber auch desinfizierte
Schreibstifte zur Verfügung stehen.
Im Wahlraum dürfen sich nur so viele Personen aufhalten, dass die Abstandsregel eingehalten werden kann. Vereinzelt kann es am Wahltag gegebenenfalls zu Schlangenbildung vor den Wahllokalen
kommen. Es wird dabei um Geduld gebeten und nochmals darauf hingewiesen, dass die Abstandsregel von 1,5 Meter unbedingt einzuhalten ist.
Alternative: Briefwahl
Wer das Wahllokal am Wahltag nicht aufsuchen kann oder möchte, kann bereits vorab seine Stimme per Briefwahl abgeben.
Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält den Briefwahlantrag. Damit können Wahlberechtigte entweder per Post die Briefwahlunterlagen anfordern oder sich diese ab dem 21. September 2020, im
Rathaus aushändigen lassen. Wer möchte, kann direkt vor Ort den Stimmzettel ausfüllen und den Wahlbrief in die Urne werfen.
Bewährt hat sich der Service der Gemeinde Wartenberg, Briefwahlunterlagen online beantragen zu können.
Ein entsprechender Antrag ist auf der Internetseite der Gemeinde bereitgestellt.