Hessen hatte in beiden Bereichen den Beschluss der Ministerpräsidenten konsequent umgesetzt. Sowohl im Sport als auch bei den Musik- und Kunstschulen will die Landesregierung
allerdings im Gleichklang mit den anderen Bundesländern bleiben und hat deshalb die entsprechenden Regeln angepasst.
Verbindliche Hygieneregeln in den Vereinen
„Die Hessinnen und Hessen sollen trotz Pandemie die Möglichkeit haben, sich fit zu halten und auch gemeinsam sportlich aktiv zu sein. Wir haben uns dazu auch noch einmal
intensiv mit dem Landessportbund beraten“, erklärte Innen- und Sportminister Peter Beuth. Der gemeinsame Beschluss lehnt sich an die Regelungen in anderen Bundesländern
an. Er sieht vor, dass die bislang – nach der aktuellen Regelung - geschlossenen Sportanlagen wieder öffnen können und von Sporttreibenden alleine, zu zweit oder mit dem
gemeinsamen Haushalt genutzt werden dürfen. Auch Sport als Individualsport im öffentlichen Raum wie etwa Joggen, Radfahren oder Wandern wie auch Reiten, Rudern oder Segeln sei
weiterhin unter Beachtung der geltenden Begrenzungen für Personengruppen möglich.
„Gemeinsam mit dem Landessportbund wollen wir Freizeit- und Amateursport ermöglichen. Es ist aber wichtig, dass Sportlerinnen und Sportler sich an die Regeln halten. Oberstes
Ziel bleibt es, Kontakte auf ein Mindestmaß zu beschränken, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen“, sagte Peter Beuth. Der Landessportbund habe zugesagt, dass die
verbindlichen Hygieneregeln und Kontaktbeschränkungen in den Vereinen auch eingehalten würden.
Verbindliche Hygieneregeln in den Musik- und Kunstschulen
Das Corona-Kabinett hat ebenfalls beschlossen, dass Musik- und Kunstschulen wieder geöffnet werden können, die derzeit geschlossen sind. Auch hier müssen die Abstands- und
Hygieneregeln beachtet werden. Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn erklärte: „Wir wollen hier im Konzert der Bundesländer bleiben und haben dies auch im Einvernehmen mit
den betroffenen Verbänden abgestimmt.“ Insgesamt wurden die aktuellen sowie neuen Regelungen zum Sport sowie den Kunst- und Musikschulen mit den Kommunalen Spitzenverbänden
besprochen, so dass jetzt vor Ort die Möglichkeit besteht, die entsprechenden Sportanlagen und Musik- und Kunstschulen unter den Voraussetzungen der neuen Verordnung zu
öffnen.
Diese Verordnung gilt ab sofort.
Quelle→ Hessische
Landesregierung