Nächtliche Ausgangssperre für Hessen
Alkoholgenuss im öffentlichen Raum rund um die Uhr untersagt
WIESBADEN - In Hessen gilt ab Freitag eine Ausgangssperre in der Zeit von 21:00 Uhr bis
05:00 Uhr. Die Landesregierung hat die Einführung einer solchen Ausgangsbeschränkung in Kommunen mit einer besonders hohen Zahl an Neuinfektionen beschlossen. Diese Regelung gilt dort, wo der
Inzidenzwert von wöchentlich 200 neuen Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern „dauerhaft erheblich überschritten wird“, wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) in seiner Regierungserklärung
mitteilte.
Darüber hinaus werden private Begegnungen auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt – Kinder bis zu 14 Jahren zählen nicht dazu.
Der Ministerpräsident betonte, dass Ausnahmen nur aus wichtigen Gründen erlaubt sind. Zudem ist der Alkoholgenuss im öffentlichen Raum rund um die Uhr untersagt. Diese Regeln gelten vorläufig bis
zum 10. Januar 2021.
Quelle→ Hessische Landesregierung