Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl.
Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den sie wie folgt beantragen können ...
Vier Antragsmöglichkeiten für die Briefwahl
- Internet (Online-Wahlscheinantrag)
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wartenberg haben die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen
Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen. Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis unserer Gemeinde eingetragen sein. Dies geschieht automatisch, wenn sie
seit dem 31. Januar 2021 mit Hauptwohnung in der Gemeinde Wartenberg gemeldet sind. Darüber hinaus werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung, die ihnen
zugesandt wird, informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im
Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Die Online-Wahlscheinbeantragung ist auf unserer Internetseite bis einschließlich 10. März 2021 freigeschaltet.
- Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)
Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen. Zur
Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.
- Formloser Antrag per Post, e-Mail oder Fax
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per e-Mail oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen,
sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.
- Persönliche Vorsprache
Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich. Aufgrund der Corona-Pandemie sollte dies jedoch nur in Ausnahmefällen in
Anspruch genommen werden. Hier gelten die allgemeinen Öffnungszeiten:
Montag: von 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr
Dienstag: von 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch: von 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: von 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: von 07:30 - 13:00 Uhr
Bitte die Türklingel links neben der Eingangstür benutzen.
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wird eine Terminvereinbarung (Tel. 06641/9698-0 oder e-Mail) empfohlen. Die Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten und eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) ist während des Aufenthaltes im
Rathaus zu tragen. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, direkt im Rathaus zu wählen. Gerne können gegebenenfalls eigene Schreibstifte zur Stimmabgabe mitgebracht
werden.
Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Welche Wahlunterlagen erhalten Sie im Rahmen der Briefwahl?
Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:
- je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die Sie wahlberechtigt sind,
- je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels,
- einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat, und
- ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.
Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist der Freitag vor der Wahl, der 12. März 2021, 13:00 Uhr. Dann muss der Antrag dem Wahlamt vorliegen. Bei einer
plötzlichen Erkrankung kann der Antrag noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr gestellt werden. Das Wahlamt im Rathaus der Gemeinde Wartenberg hat dafür am Samstag, dem 13. März
2021, von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet (bitte Türklingel links neben der Haustür benutzen). Am Wahltag kann der Antrag noch bis 15:00 Uhr im Wahllokal des Wahlbezirkes 11
im Ortsteil Angersbach, Schulstraße 5 gestellt werden.
Wichtig ist, dass der orange Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 14. März 2021, 18:00 Uhr, im Rathaus, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg, eingegangen ist. Dabei
ist die Bearbeitungszeit und die Postlaufzeit zu beachten. Daher gilt die Empfehlung: Briefwahl so früh wie möglich beantragen. Zeichnet sich der Hinderungsgrund erst später
ab, ist man mit der persönlichen Vorsprache im Wahlamt im Normalfall auf der sicheren Seite.
Wer die Briefwahlunterlagen für einen anderen entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Entgegennahme berechtigt sein. Die Berechtigung kann formlos oder unter Verwendung
der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erklärt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte abholen.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde.
Ihr Wahlamt
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
|