Wenn die Spitzenkandidatin der Wartenberger Liste, Gaby Füg, davon spreche, dass sich die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes auf sich warten ließe und der Elternvertreter Uli
Metz fordert, „zügig alle notwendigen Schritte einzuleiten, um einen neuen Betriebsvertrag abzuschließen und den Kindern und den Erzieherinnen und Erziehern die vorgesehenen
Verbesserungen angedeihen zu lassen“, mache dies eins deutlich: Beide Kandidierende schießen mit ihren Aussagen weit über das Ziel hinaus, die Vorwürfe seien in keiner Weise
haltbar. Zudem würden weder Bürgermeister noch Gemeindevorstand Dinge verzögern oder auf Zeit spielen.
Das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Bundesgesetz ist ein Instrumentenkasten für eine bessere Kinderbetreuung in Deutschland. Darum haben die Länder Handlungsfelder
ausgewählt, in die sie investieren und entschieden, welche konkreten Maßnahmen sie in diesem Zusammenhang ergreifen. Dazu haben alle 16 Bundesländer mit dem Bund individuelle
Verträge geschlossen. Um die Fachkräftesituation in Kitas zu verbessern, wird die in Hessen gesetzlich vorgeschriebene Berechnung des Mindestpersonalbedarfs so verändert, dass
mehr Fachkraftkapazitäten zur Verfügung stehen. Dabei werden die im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch kalkulierten Ausfallzeiten für Urlaub, Krankheit und
Fortbildungen von derzeit 15 auf 22 Prozent erhöht. Um die Kita-Leitungen zu stärken, schreibt die Hessische Landesregierung eine deutliche Erhöhung der bisherigen
Leitungsfreistellung um 20 Prozent vor. Die Leitung ist dann in diesem Umfang vom Gruppendienst freigestellt. So wird den Anforderungen an die qualitative Entwicklung in den
Kitas Rechnung getragen, weil den Leitungen der hessischen Kindertageseinrichtungen die notwendige Zeit zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben zur Verfügung gestellt wird.
Gleichzeitig sieht der Gesetzgeber eine Übergangszeit vor, um die verbesserte Personalausstattung bis 31.7.2022 umzusetzen. „Genau das machen wir, wie viele andere Kommunen im
Übrigen auch“, so Dahlmann. Der Gemeindevorstand habe bereits im November 2020 beschlossen, zum 01.08.2021 50 Prozent des geforderten Personalaufwuchses umsetzen, die weiteren
50 Prozent dann bis zum 01.08.2022. Das erfolgt alles im Rahmen des Möglichen, Zulässigen und Machbaren. Das haben wir mit dem Träger längst geklärt, da besteht auch
Einigkeit“, so der Bürgermeister weiter. „Und: Der Betriebsvertrag steht einer Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes grundsätzlich nicht im Wege.“ Es sei jedoch richtig, dass es in
Bezug auf das bislang existierende Leitungsmodell unterschiedliche Auffassungen gebe und an dieser Stelle auch der Betriebsvertrag geändert werden müsse. „Doch auch hier gilt,
die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes wird nicht verhindert oder dabei auf Zeit gespielt“, erklärt der Bürgermeister. Vielmehr käme hinzu, dass die Ev. Kirchengemeinde als
Träger der Wartenberger Kindergärten das Leitungsmodell aus verschiedenen organisatorischen Gründen verändern wolle. Und genau hier gebe es unterschiedliche Auffassungen
zwischen Träger und der Gemeinde Wartenberg, so Dahlmann. „Wir befinden uns hier weiterhin im Austausch und lassen aktuell die rechtlichen Grundlagen prüfen“, so Dahlmann.
„Gute Kinderbetreuung wird vor Ort gestaltet“, das ist ein Grundsatz, für den sich über Jahre und Jahrzehnte hinweg die Wartenberger Politik eingesetzt hat. Das ist auch
weiterhin der Fall, nicht zuletzt seien die erfolgten Änderungen alle gemeinsam entschieden und von einem breiten Konsens getragen worden: So die Ausweitung der Öffnungszeiten
und die Wiedereröffnung der Krabbelgruppe in Landenhausen. Dahlmann bedauert, dass die Wartenberger Liste nun ihren Wahlkampf mit einem solch sensiblen Thema wie dem der
Kinderbetreuung führe und dabei die Faktenlage völlig ausblende. „Ich kann nur hoffen, dass Aussagen dieser Art künftig von deutlich mehr Sachkunde geprägt sind“, so Dahlmann
abschließend und ruft alle Gruppierungen bis zur Kommunalwahl am kommenden Sonntag zu einem fairen Wettbewerb auf.
Quelle→ Dr. Olaf
Dahlmann