Haushaltssatzung
Gemeinde Wartenberg
- Vogelsbergkreis -
für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 318), hat die Gemeindevertretung am 25.02.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
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§ 1
im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis
im außerordentlichen Ergebnis
im Finanzhaushalt
und dem Gesamtbetrag der
festgesetzt. § 2 Kredite werden nicht veranschlagt. § 3 Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.495.000 € festgesetzt. § 4 Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt. § 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
§ 6 Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen. § 7 Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. § 8 Als nicht erheblich im Sinne des § 114 g Abs. 1 HGO (und damit nicht der Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen) gelten:
Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 12 GemHVO für Investitionen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen beträgt 40.000 € (Netto).
Wartenberg, den 26. Februar 2021
(Dienstsiegel)
Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2021Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: „Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) 1. die Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen (1.495.000 €) mit einem anteiligen Betrag in Höhe von 1.265.000 € (in Worten: Eine Million zweihundertfünfundsechzigtausend Euro) gemäß § 102 Abs. 4 HGO. Der darüberhinausgehende Ansatz (230.000 €) bedarf keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung, da im Haushaltsjahr 2023, zu dessen Lasten er veranschlagt ist, keine Kreditaufnahmen vorgesehen sind, 2. den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 500.000 € (in Worten: fünfhunderttausend Euro) gemäß § 105 Abs. 2 HGO.“ Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 liegt gemäß § 97 Abs. 4 HGO zur Einsichtnahme vom 15. April 2021 bis einschließlich 26. April 2021 während der Dienststunden* im Geschäftszimmer (Zimmer 1) der Gemeindeverwaltung, Landenhäuser Straße 11 (Ortsteil Angersbach), 36367 Wartenberg zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf Grund der Corona-Pandemie ist die Einsicht nur nach telefonischer Terminabsprache unter der Nummer 06641/9698-0 möglich.
Wartenberg, den 09.04.2021
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg gez. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |