Alle Grabstätten, bei denen die Ruhefrist bzw. Nutzungszeit vor dem 30.04.2025 abgelaufen ist, werden vom Bauhof der Gemeinde Wartenberg ab dem 12.05.2025 eingeebnet. Das betrifft die Reihen-,
Rasenreihen- und Urnenreihengrabstätten auf den gemeindlichen Friedhöfen aus dem Jahr 1990 (Stichtag: 30.04.1990) und früher sowie die Doppel-, Rasendoppel- und Urnendoppelgrabstätten bei denen
die Nutzungszeit der Grabstätte vor dem 30.04.2025 abgelaufen ist. Grabstätten, die vor Ablauf der Ruhefrist bzw. Nutzungszeit eingeebnet werden sollen, bitten wir die Nutzungsberechtigten sich
bis spätestens 30.04.2025 bei der Friedhofsverwaltung zu melden.
Für das Abräumen der Grabstätten entstehen für die Angehörigen keine Kosten.
Falls Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an die Gemeindeverwaltung.
Ihre Friedhofsverwaltung