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Ortsbeirat Landenhausen

Nachrücken von noch nicht berufenen Bewerbern

in den Ortsbeirat im Ortsbezirk Landenhausen

Feststellung gem. § 34 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) und § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO)
Folgende in den Ortsbeirat Landenhausen gewählte Bewerber haben am 15.04.2021 auf ihr Mandat verzichtet ...

  • Herr Matthias Keller, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  • Herr André Weiß, Freie Wähler Gemeinschaft Wartenberg (FWGW).

Sie scheiden damit aus dem Ortsbeirat aus.

 

Gem. § 34 KWG Abs. 1 bis 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) werden daher die nachstehend genannten noch nicht berufenen Bewerber der jeweiligen Wahlvorschläge als nachrückende Vertreter festgestellt ...

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Herr Lukas Kaufmann, Friedhofstraße 4, 36367 Wartenberg (Rang 2)

Freie Wähler Gemeinschaft Wartenberg (FWGW)
Herr Florian Höll, Mittelstraße 15, 36367 Wartenberg (Rang 3)

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab, Einspruch erheben.

Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn ein Prozent der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Wartenberg, den 15.04.2021

 

(Dienstsiegel)
gez. Manfred Boß
- Gemeindewahlleiter -


Quelle→ Gemeinde Wartenberg