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2. Änderungssatzung

2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Wartenberg

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 ( GVBl. I S. 142 ) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg am 22.04.2021 folgende 2. Änderungssatzung beschlossen:

Artikel I

§ 2 erhält folgende Fassung:

Die Gemeindevertretung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgende Ausschüsse:

Haupt- und Finanzausschuss.

- Der Ausschuss hat 9 Mitglieder.

Ausschuss Umwelt, Digitalisierung und Bauen.

- Der Ausschuss hat 5 Mitglieder.

Ausschuss Soziales, Kultur und Sport.

- Der Ausschuss hat 5 Mitglieder.

Artikel II

§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2) Die Gemeindevertretung wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer Mitte eine oder einen Vorsitzende/n und ihre oder seine Stellvertreter/innen. Die Zahl der Stellvertreter/innen wird auf 4 festgelegt.

 

Artikel III

Diese zweite Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 09.10.2009 tritt am Tage nach Vollendung ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Wartenberg, den 23.04.2021

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg

(Dienstsiegel)

gez. Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -