Geflügelpest
Aufhebung der Stallpflicht im Vogelsbergkreis ab 16. Mai 2021
VOGELSBERGKREIS · Ab Sonntag, 16. Mai 2021, wird die Stallpflicht von
gehaltenen Vögeln im gesamten Vogelsbergkreis aufgehoben. Dazu hat das Landratsamt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Nachdem es im Vogelsbergkreis mehrere Fälle von Geflügelpest
gegeben hatte, war die Stallpflicht angeordnet worden. Mittlerweile sind die Fallzahlen bei Wildvögeln und die Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen in Deutschland rückläufig, im Vogelsbergkreis
wurden zudem zahlreiche Proben von Wildvögeln mit negativem Ergebnis auf Geflügelpest untersucht. Eine präventive Stallpflicht ist somit nicht mehr erforderlich.
Das Veterinäramt des Kreises rät jedoch dringend, weiterhin Biosicherheitsmaßnahmen und Hygieneregeln beim Betreten von Geflügelhaltungen zu beachten, um das Restrisiko zu reduzieren. Um auch in
Zukunft auf Geflügelpest vorbreitet zu sein, empfiehlt das Veterinäramt jedem, der Vögel in Gefangenschaft hält, ausreichend große Aufstallungsmöglichkeiten vorzuhalten. Das müssen nicht zwingend
geschlossene Ställe sein, sondern können auch Volieren sein, die nach oben eintragsdicht und zu den Seiten vogeldicht (Maschendraht max. 25 mm) sind.
Pressemitteilung→ Kreisverwaltung