„Veilsheckenweg“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat am 25.02.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Veilsheckenweg“ sowie die Änderung des
Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes ist den nachstehenden Übersichtskarten zu entnehmen.
Planziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohnbauprojektes.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem beschrieben und bewertet werden. Die
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient neben der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung auch zur
Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Vorentwürfe des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes jeweils einschließlich Begründung und
Umweltbericht sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (bestehend aus vier Teilplänen, zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom
31.05.2021 – 25.06.2021 einschließlich
in der Gemeindeverwaltung Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht unter Beachtung der jeweils gültigen allgemeinen
Abstands- und Hygienevorschriften öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Im oben genannten Zeitraum besteht Gelegenheit sich über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und Stellungnahmen abzugeben. Die ausgelegten Unterlagen können während der Dienstzeiten eingesehen werden. Eine vorherige telefonische Terminvergabe ist notwendig.
Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Gemeinde Wartenberg in der Sparte Bauen & Wohnen unter der Rubrik Aktuelle
Bauleitplanung eingesehen und heruntergeladen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und der Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben
können.
Die Gemeinde Wartenberg hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten beauftragt.