Nachrücken von noch nicht berufenen Bewerbern
in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg
Feststellung gem. § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetze (KWG) und § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO) in Verbindung mit § 29 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
Der Gemeindevertreter Herr Dittmar Happel hat sein Mandat zum 2. September 2021 niedergelegt. Der nächstfolgende Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD),
Herr Uwe Günzel, hat auf die Annahme seines Mandats verzichtet. Die nächstfolgende Bewerberin Barbara Luck ist als ehrenamtliche Beigeordnete im Gemeindevorstand an der Annahme des Mandates
gehindert.
Gemäß § 34 Abs. 1 bis 3 KWG wird der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Herr Andreas Schmelzer, Friedhofstraße 25,
Wartenberg, als nachrückender Vertreter in die Gemeindevertretung festgestellt. Herr Schmelzer hat die Wahl angenommen.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab, Einspruch erheben.
Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn ein Prozent der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist
schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der
Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Wartenberg, den 06.09.2021
(Dienstsiegel)
gez. Manfred Boß
- Gemeindewahlleiter -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg