Anträge auf Gewährung von gemeindlichen Zuschüssen
Für das Jahr 2022 - Stichtag 15. November 2021
WARTENBERG · Entsprechend den Grundsätzen zur Sport- und Vereinsförderung der
Gemeinde Wartenberg vom 18.04.2002 können die gemeindlichen Vereine Zuschüsse für Investitionen erhalten. Für das Jahr 2022 sind die schriftlichen Anträge bis spätestens 15. November 2021 dem Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg vorzulegen. Für die Beantragung von Jubiläumszuwendungen ist kein gesonderter Antrag
nötig. Die Verwaltung bittet um Mitteilung, wenn ein Vereinsjubiläum im Jahr 2022 ansteht.
Ein Antrag kann für das Jahr 2022 nicht berücksichtigt werden, wenn er nach dem Stichtag eingeht. Die Gemeinde bittet um Beachtung.
Auskunft zu den Fördermöglichkeiten erteilt Sonja Heiß unter ...
+49 (0)6641 - 9698-19 |
Quelle→ Gemeinde Wartenberg