Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Zweckverband Gruppenklärwerk
1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. ΙS. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2021 (GVBI. ΙS. 915), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes am 21.12.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen ...
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§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird im Ergebnishaushalt
im Finanzhaushalt
festgesetzt.
Kredite werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Die von den Verbandsmitgliedern zu zahlende Umlage 2022 wird auf insgesamt 547.000 € festgesetzt. Sie ist wie folgt aufzubringen:
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung erhält keine genehmigungspflichtigen Teile. Das Regierungspräsidium Kassel hat keine Einwände gegen den Haushalt 2022. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24/02/2022 bis 08/03/2022 im Rathaus, der Gemeinde Bad Salzschlirf, Zimmer 4 zu folgenden Uhrzeiten aus:
Der Verbandsvorstand des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Bad Salzschlirf-Wartenberg gez. Matthias Kübel - Verbandsvorsteher - |