Gutachterausschuss für Immobilienwerte
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung
WARTENBERG · Gemäß § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Fulda und des Vogelsbergkreiseszum Stichtag 01.01.2022 neue Bodenrichtwerte ermittelt.
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren
Grundstücksmerkmalen (§ 4 Abs. 2 ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 6 Abs. 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine
Wertverhältnisse (§ 3 Abs. 2 ImmoWertV) vorliegen. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben
würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Sie finden die neuen Bodenrichtwerte 2022 kostenfrei im Internet.
Ihre Geschäftsstelle Gutachterausschuss im Amt für Bodenmanagement Fulda
Quelle→ Gemeinde Wartenberg