Dr. Mischak „Ab sofort greift Eigenverantwortung“
Isolationspflicht bei Corona-Infektion ist aufgehoben
VOGELSBERGKREIS · Die Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes
Hessen wurde angepasst. Nun ist die Isolationspflicht für positiv auf das Corona-Virus getestete Menschen aufgehoben. „Ab sofort greift die Eigenverantwortung. Denn auch die Pflicht, ein
positives Schnelltestergebnis durch einen PCR-Test bestätigen zu lassen, entfällt beispielsweise“, sagt Gesundheitsdezernent und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak in Hinblick auf die
angepasste Verordnung.
Wie das Land Hessen mitteilt, sei die Aufhebung der Isolationspflicht das Ergebnis der fortlaufenden Überprüfung der Corona-Lage in Hessen. Die Landesregierung habe daher verschiedene Regelungen
angepasst. Für positiv getestete Kinder ab 6 Jahren und Erwachsene besteht mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem
Himmel kann die Maske abgenommen werden, allerdings sollten Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Weiterhin gilt bei positivem Test ab sofort ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für
Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren. Dabei inbegriffen sind sowohl Besucher als
auch Personal. Menschen, die in den Einrichtungen behandelt oder betreut werden, sind ebenso ausgenommen wie Polizei- oder Rettungskräfte. Dringend empfohlen ist im Fall einer Infektion mit
Symptomen eine fünftägige freiwillige häusliche Isolation – ohne Besuch. Erst wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind, sollte die
Isolation beendet werden.
Die Aufhebung der Isolationspflicht gilt auch für die Menschen, die sich aufgrund bisheriger Regelungen in häuslicher Absonderung befinden. Aktuell ist die Lage in den Krankenhäusern und einer
hessenweiten Hospitalisierungsrate von 5,07 verhältnismäßig entspannt. Sollte sich das ändern, seien weitere Beratungen und Entscheidungen möglich, teilt die Landesregierung mit.
Wie der Vogelsbergkreis abschließend mitteilt, wird aufgrund der geänderten Verordnungslage das Corona-Update bis auf weiteres einmal wöchentlich am Freitag herausgegeben. Hinweise und
Informationen zu Covid-19 – auch im schulischen Umfeld – sowie die aktuellen Verordnungen sind auf der Webseite der Kreisverwaltung zu finden.
Pressemitteilung→ Kreisverwaltung