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Politik-Murks

Prof. Dr. Christian Rieck

Verfassungsgericht stoppt Heizungsgesetz (Konkordanzdemokratie)

BERLIN · Das Gesetzgebungsverfahren des Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz) war so schlecht, dass das Verfassungsgericht das Verfahren vorerst gestoppt hat. Wir sprechen hier über die Eigenschaften guter Gesetze und guter Gesetzgebungsverfahren im Gegensatz zu vermurksten Verfahren wie diesem.

Das Bundesverfassungsgericht hat das geplante Heizungsgesetz der Ampel-Koalition, bestehend aus SPD, Grünen und FDP, gestoppt. Das Gericht äußerte Zweifel, ob die Rechte der Abgeordneten ausreichend gewahrt wurden. Die geplante zweite und dritte Lesung im Bundestag mussten daher verschoben werden. Die Ampel-Koalition muss nun entweder eine Sondersitzung während der Sommerpause abhalten oder den Beschluss auf September vertagen, wenn der Bundestag regulär wieder zusammenkommt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt für die Ampel-Koalition eine politische Niederlage dar, während die Opposition von einer "Ohrfeige" spricht. Die FDP macht in ersten Reaktionen die Grünen für die Situation verantwortlich. Die Ampel-Koalition wird jetzt über einen neuen Zeitplan für das Heizungsgesetz beraten. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte eine einstweilige Anordnung beantragt, um die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz zu untersagen, da der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht rechtzeitig schriftlich vorgelegt wurde. Das Gericht erklärte, dass die Abgeordneten nicht nur das Recht zur Abstimmung, sondern auch das Recht zur Beratung haben.

Das Heizungsgesetz sieht vor, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden muss, um die Wärmewende und die Klimaschutzziele voranzutreiben.