Ergänzender Hinweis zu der Ferienregelung im Land Hessen in den Schuljahren 2022/2023 und 2023/2024
Die Herbstferien in den Schuljahren 2022/2023 und 2023/2024 wurden nur einwöchig festgesetzt, weil sowohl für 2022 als auch für 2023 die Sommerferien spät terminiert
wurden. Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass im Oktober zwei Wochen Ferien sind, wenn die Schule nach den Sommerferien gerade erst im September wieder begonnen hat. Dafür sind die
Osterferien in den beiden Schuljahren 2022/2023 und 2023/2024 jeweils dreiwöchig.