Neben der Möglichkeit, an der Urnenwahl im Wahllokal teilzunehmen, kann jede oder jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte sein Wahlrecht auch durch
Briefwahl ausüben.
Wer mittels Briefwahl wählen möchte, kann dies unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift wie folgt beantragen:
- Via Smartphone und QR-Code. Auf der Wahlbenachrichtigung ist auf der Rückseite oben rechts ein personalisierter QR-Code gedruckt. Durch das Einscannen des QR-Codes mit
Hilfe eines Smartphones gelangen sie einfach auf die Antragsseite. Hier muss nur noch das Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift für die
Briefwahlunterlagen erfasst werden.
- Online unter Verwendung des Online-Briefwahlantrages bis einschließlich zum 05. Juni 2024. Nach diesem Zeitpunkt kann eine postalische Zusendung nicht mehr gewährleistet
werden. Ein entsprechender Antrag ist auf der Homepage der Gemeinde Wartenberg www.Gemeinde-Wartenberg.de eingestellt.
- Per e-Mail an: info@gemeinde-wartenberg.de.
- Schriftlich mittels eines frankierten Postbriefes, per Telefax an 06641 - 96 98-24 oder Einwurf in den Briefkasten am Rathaus jeweils formlos oder unter Verwendung der
Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Postanschrift lautet: Gemeinde Wartenberg, Wahlamt, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg. Am einfachsten geht das mit dem
Antragsformular auf der Rückseite der übersandten Wahlbenachrichtigung, diese enthält bereits die persönlichen Daten der oder des Wahlberechtigten.
- Persönlich im Wahlbüro des Rathauses, Landenhäuser Straße 11, im Ortsteil Angersbach zu den allgemeinen Öffnungszeiten.
Es besteht dabei auch die Möglichkeit, direkt beim Wahlbüro zu wählen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist der Freitag vor der Wahl, der 07. Juni bis 18.00 Uhr. Dann muss der Antrag dem Wahlamt vorliegen.
Bei einer plötzlichen Erkrankung kann der Antrag allerdings noch kurzfristig gestellt werden. Das Wahlamt im Rathaus der Gemeinde Wartenberg hat dafür am Samstag, dem 08. Juni
2024, von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Am Wahltag kann der Antrag noch bis 15:00 Uhr im Wahllokal des Wahlbezirkes 11 im Ortsteil Angersbach, Schulstraße 5 gestellt
werden.
Wichtig ist, dass die Wahlbriefe bis spätestens am Wahlsonntag, 09. Juni 2024, 18:00 Uhr, im Rathaus, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg, eingehen. Dabei ist die
Bearbeitungszeit und die Postlaufzeit zu beachten. Daher gilt die Empfehlung: Briefwahl so früh wie möglich beantragen. Zeichnet sich der Hinderungsgrund erst später ab, ist
man mit der persönlichen Vorsprache im Wahlamt im Normalfall auf der sicheren Seite.
Wer die Briefwahlunterlagen für einen anderen entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Entgegennahme berechtigt sein. Eine entsprechende Vollmacht kann formlos oder unter
Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erklärt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person für nicht mehr als vier Wahlberechtigte
Briefwahlunterlagen abholen.
Wählen mit Wahlschein in einem anderen Wahllokal
Wer in einem anderen Wahllokal des Landkreises wählen möchte, benötigt dafür einen Wahlschein (ohne Briefwahlunterlagen). Dieser kann auf dem gleichen Wege wie die
Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Auf diese Weise können z.B. gehbehinderte Personen, die in einem Wahlbezirk mit nicht barrierefrei zugänglichem Wahllokal wahlberechtigt sind, ihre Stimme in einem anderen
Wahlbezirk mit barrierefreiem Wahllokal abgeben.
Ob ein Wahllokal barrierefrei ist, erfährt man über die Wahlbenachrichtigung, die allen Wahlberechtigten bis spätestens 19. Mai 2024 zugesandt wird.