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Bekanntmachung

Offenlegung des Jahresabschlusses 2023

Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Zweckverbandes Bad Salzschlirf-Wartenberg zum 31.12.2023

BAD SALZSCHLIRF / LANDENHAUSEN · Unter Hinweis auf § 114 HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. ΙS. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBI. ΙS. 915), wird hiermit bekannt gegeben, dass die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Bad Salzschlirf-Wartenberg in ihrer Sitzung am 17.12.2024 den von der Revision des Landkreises Fulda geprüften Jahresabschlussbericht des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Bad Salzschlirf-Wartenberg zum 31.12.2023 beraten und folgenden Beschluss hierzu gefasst hat:

Die Verbandsversammlung beschließt:

1. Der geprüfte Jahresabschlussbericht zum 31.12.2023 wird festgestellt.

2. Im Rahmen der Beschlussfassung, wird nach § 100 HGO ausnahmsweise die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Produktbereichs 16 (Bankzinsen), in Höhe von 2.417,19 EUR nachgeholt (siehe Jahresabschlussbericht 3.2 Nr. 5)

3. Der Verbandsvorstand wird entlastet.

Dieser Beschluss ist gemäß den Vorgaben des § 114 Abs. 2 HGO öffentlich bekannt zu geben und anschließend an sieben Tagen öffentlich auszulegen.

Der Jahresabschlussbericht des Zweckverbandes Bad Salzschlirf-Wartenberg zum Stichtag 31.12.2023 mit seinen Anlagen einschließlich Prüfbericht liegt analog § 114 HGO in der Zeit vom 13.01.2025 bis 24.01.2025 im Rathaus, Zimmer 4 während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Bad Salzschlirf, 18.12.2024
gez. Peter Klug
- Bürgermeister -

Quelle→ Gemeinde Wartenberg