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Hinweis zur Grundsteuer 2025

Ab 2025 erhalten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihre Grundsteuerbescheide auf Basis, der im Rahmen der Grundsteuerreform ermittelten, neuen Grundsteuerwerte. Diese Bescheide werden von der jeweiligen Gemeinde oder Stadt ausgestellt, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Grundstück befindet.

Die Berechnungsgrundlagen basieren auf den durch das Finanzamt festgestellten neuen Grundsteuerwerten, die ab dem Stichtag 01.01.2025 anstelle der bisherigen Einheitswerte gelten. Diese neuen Grundstückswerte sowie die darauf aufbauende Festsetzung des Grundsteuermessbetrages wurden den Eigentümern durch das Finanzamt zugestellt. Der neue Grundsteuermessbetrag bildet die Grundlage für die nun von den Gemeinden und Städten festgesetzte Grundsteuer.

Sie erhalten Anfang des Jahres 2025 den neuen Grundsteuerbescheid durch die Gemeinde Wartenberg per Post. Sie zahlen die darin angeforderte Grundsteuer an die zuständige Gemeinde oder Stadt zu den angegebenen Fälligkeiten.

Bei Rückfragen unterscheiden sich die Zuständigkeiten wie folgt:

1. Fragen zum Grundsteuerbescheid (z.B. zu Zahlung, SEPA-Mandat, Hebesatz oder Erlass der Grundsteuer) beantwortet die Gemeindeverwaltung Wartenberg.

Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem neuen Grundsteuerbescheid 2025.

2. Fragen zum Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag richten Sie bitte schriftlich an das für das Grundstück zuständige Finanzamt (Lagefinanzamt). Die Kontaktdaten finden Sie auf den entsprechenden Bescheiden des Finanzamtes.

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform und weitere Hilfestellungen sind auf der Website www.finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform oder www.grundsteuer.hessen.de verfügbar.

Hinweis bei laufenden Einspruchsverfahren

Sollten Sie Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder den Grundsteuermessbetrag beim Finanzamt eingelegt haben, wird dieses Verfahren durch den Erhalt des Grundsteuerbescheids nicht abgeschlossen. Die Grundsteuer ist dennoch fristgerecht an die Gemeinde zu zahlen.

Wartenberg im Dezember 2024
Ihr Steueramt der Gemeinde Wartenberg


Quelle→ Gemeinde Wartenberg