Hinweise auf mögliche Gefahren
Zum Jahreswechsel möchten wir auf Gefahren, besonders im Zusammenhang mit dem Silvesterfeuerwerk, hinweisen. Nach § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.
SprengV) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden
oder Anlagen verboten.
Um Personen und schutzwürdige Gegenstände oder Einrichtungen nicht zu gefährden, empfiehlt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) bei Feuerwerk der
Kategorie F2 einen Sicherheitsabstand von acht Metern, bei kleineren Krachern mindestens ein Meter Abstand. Es darf darüber hinaus nur im Freien verwendet werden. Notwendig
sind diese strikten Regelungen, da Feuerwerkskörper aufgrund ihrer Brenndauer und der Tatsache, dass sie Temperaturen von bis zu 2.000 Grad erreichen können, sehr leicht
Brände auslösen können, wenn sie zum Beispiel durch lose Ziegeln oder Dachluken in Gebäude geraten.
Wir weisen darüber hinaus auf die Einhaltung von allgemeinen Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften etc. hin. Verstöße gegen die Sprengstoffverordnung können
als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Gleichzeitig bitten wir, abgebrannte Feuerwerkskörper ordnungsgemäß zu entsorgen.
Wo parke ich das Auto am sichersten?
Werden Böller und Raketen in der Silvesternacht ordnungsgemäß abgefeuert, dann ist die Gefahr für Schäden am Auto relativ gering. Eine ausgebrannte Rakete, die direkt auf dem
Autodach oder der Motorhaube landet, verursacht meist keine Schäden. Fliegen Feuerwerkskörper jedoch aus kurzer Entfernung auf das Auto und brennen in direktem Kontakt ab,
können Brand- und Schmauchspuren bis hin zu zerspringenden Scheiben die Folge sein. Für derartige Schäden haftet der „Absender“ des Geschosses. Kann der Verantwortliche nicht
ermittelt werden, erstattet in der Regel die Teilkaskoversicherung Brand- und Explosionsschäden sowie kaputte Scheiben. Bei Vandalismus kommt nur eine Vollkaskoversicherung
auf. Allen, die auf Nummer sicher gehen wollen: Parken Sie Ihr Fahrzeug in der Silvesternacht mit Bedacht, am besten in einer Garage oder in ruhigen Seitenstraßen.
Vorsicht bei der Lagerung entzündlicher Materialien
Auf Balkon oder Terrasse sammeln sich im Winter oft viele Dinge an: Gartenmöbel, Sonnenschirm, leere Kisten oder Zeitungsstapel. Vor allem leicht entzündliche Materialien wie
Papier oder der trockene Weihnachtsbaum sollten in der Silvesternacht nicht draußen gelagert werden. Sie können durch einen fehlgeleiteten - oder gar gezielt abgeschossenen -
Böller in Brand gesetzt werden. Ein solcherart angefachtes Feuer kann sich unter Umständen auch in die Wohnung ausbreiten. Entfernen Sie deshalb Möbel, Hausrat und andere
brennbaren Gegenstände von Balkonen, Terrassen und aus Hauseingängen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen. Wenn der Balkon doch brennt: Türen schließen, mit allen
Personen die Wohnung verlassen und die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmieren.
Wir wünschen Ihnen einen guten und vor allem sicheren Rutsch ins neue Jahr.
Bleiben Sie gesund.
Ihre Gemeinde Wartenberg