
Auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen
Ordnungswidrigkeitsverfahrens bis zu 5.000,-€uro Bußgeld
WARTENBERG · Die Gemeinde Wartenberg weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass auch
Reiter die Hinterlassenschaften ihrer Pferde auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen beseitigen müssen.
Nach dem Abfallrecht sind Pferdeäpfel genau wie Hundekot als Abfall zu betrachten. Somit handelt jeder Reiter, welcher den Pferdekot auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen liegen lässt,
ordnungswidrig.
Im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens können hierfür bis zu 5.000,-€uro Bußgeld fällig werden. Darüber hinaus hat der Reiter die Kosten der Straßenreinigung zu tragen. Bei der
Gemeindeverwaltung melden sich immer wieder Einwohnerinnen und Einwohner, für die die Hinterlassenschaften auf Wegen ein Ärgernis bedeuten.
Deshalb bittet die Gemeinde Wartenberg die Pferdehalter darum, die gesetzlichen Vorschriften zu beachten und den Pferdekot zu beseitigen.
Es ist weder Aufgabe der Anwohner noch der Bauhofmitarbeiter der Gemeinde Wartenberg, diese Hinterlassenschaften zu beseitigen. Es gilt nach wie vor die Bereitschaft zur gegenseitigen
Rücksichtnahme im Alltag.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg