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Fortsetzung der Chlorung des Trinkwassers

Im Versorgungsgebiet

Landenhausen

LANDENHAUSEN · Im Rahmen von turnusmäßigen Trinkwasserkontrollen wurde im Trinkwasser des Versorgungsgebietes Landenhausen eine Überschreitung einiger in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte festgestellt. Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität werden seit Ende Januar 2025 in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bereits umfangreiche Maßnahmen durchgeführt. Die für alle Bürgerinnen und Bürger im Ortsteil Landenhausen wahrnehmbare Maßnahme ist dabei die Chlorung des Trinkwassers.

Die Chlorungsmaßnahmen sind vom Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises vorgegeben und alle weiteren Maßnahmen eng abgestimmt. Durch die Chlorung des Trinkwassers soll sichergestellt werden, dass der Verbraucher jederzeit mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser versorgt wird. Die Dosierung richtet sich nach der Trinkwasserverordnung und ist nicht gesundheitsschädlich, jedoch kann es einen eigenen Geruch aufweisen. Für Aquarien ist gechlortes Trinkwasser allerdings ungeeignet.  

Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann hatte zuletzt im Rahmen der Ortsbeiratssitzung am 4. März 2025 ausführlich über die Maßnahme der Chlorung berichtet, auch die Presse hatte die Thematik in ihrer Berichterstattung über die Sitzung aufgegriffen. Bislang hatten sich keine Veränderungen ergeben, weshalb seitens der Gemeindeverwaltung auch weiterhin die gleichlautende Information auf der Webseite veröffentlicht wurde.  

Seit Beginn der Chlorung waren die dem Gesundheitsamt übermittelten Untersuchungsergebnisse ohne Beanstandung. Die Chlorwerte wurden zudem täglich gemessen und dokumentiert und dem Gesundheitsamt wöchentlich vorgelegt. Neben der Chlorung hat das Gesundheitsamt weitere Maßnahmen angeordnet, die zum Teil bereits umgesetzt wurden bzw. sich noch in Umsetzung befinden.  

Die Verlängerung der Chlorungsmaßnahme im Versorgungsgebiet Landenhausen ist nun durch das Gesundheitsamt vorerst bis zum 30. Juni 2025 angeordnet. Seitens der Gemeindeverwaltung wird über eine Aufhebung oder eine gegebenenfalls über den Juni hinausgehende Chlorung entsprechend informiert.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg