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Ferienjob
Semesterferienjob
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Ferienjob - Wer darf jobben? Was ist erlaubt?
Die Sommerferien stehen vor der Tür. Mancher Schüler nutzt die freie Zeit, um durch einen Ferienjob sein Taschengeld aufzubessern.
Für Schülerinnen und Schüler gibt es viele Gründe, sich in den Ferien einen Job zu suchen. Unabhängig davon, ob es ihnen vorwiegend um die Aufbesserung des Taschengeldes geht oder eher um einen praxisnahen Blick in die Berufswelt – sie machen wichtige soziale Erfahrungen und können mit Recht stolz auf das eigene, selbstverdiente Geld sein.
Bei der Beschäftigung von minderjährigen Schülerinnen und Schülern, so das Regierungspräsidium Gießen, sind folgende Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten ...
→ mehr erfahren | ||||||
Wer darf nicht in den Ferien jobben?
Kinder unter 15 Jahren dürfen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Ausnahmen von diesem prinzipiellen Kinderarbeitsverbot sind möglich für Kinder ab 13 Jahren, wobei sie täglich nicht mehr als zwei bis drei Stunden arbeiten dürfen. Erlaubte Tätigkeiten sind zum Beispiel das Austragen von Zeitungen und Zeitschriften oder Hilfstätigkeiten wie Babysitten, Nachhilfeunterricht oder Haustierbetreuung im privaten Bereich. Diese Beschäftigung darf nur in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr stattfinden. Mit Ferienjobs dürfen Kinder nicht beschäftigt werden.
Wer darf in den Ferien jobben?
Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 Jahren, die noch der Vollzeitschulpflicht - in Hessen bis zur 9. Klasse - unterliegen, dürfen während der Schulferien maximal vier Wochen im Kalenderjahr als „Ferienjobber“ arbeiten. Ab dem 10. Schuljahr gilt diese zeitliche Begrenzung nicht mehr.
In jedem Fall dürfen Jugendliche nur solche Jobs übernehmen, von denen keine gesundheitlichen Gefahren ausgehen können und die ihr Leistungsvermögen nicht übersteigen. Der Arbeitgeber ist für die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Er muss alle mit der Beschäftigung verbundenen Gefährdungen beurteilen und die Schülerinnen und Schüler hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unterweisen.
Welche Arbeitszeiten sind bei Jugendlichen möglich?
Beschäftigungsverbote Unzulässig sind Schülerjobs mit folgenden Merkmalen ...
Versicherungspflichtig oder nicht?
Handelt es sich um einen „echten“ Ferienjob, der im Voraus auf maximal 50 Arbeitstage bzw. längstens zwei Monate begrenzt ist, dann ist das Einkommen sozialversicherungsfrei – unabhängig von der Höhe des Verdienstes. Wer im Laufe eines Jahres mehrere derartige Aushilfsjobs ausübt und dabei länger als zwei Monate oder mehr als 50 Arbeitstage arbeitet, muss Sozialabgaben für den ganzen Verdienst zahlen.
Wer Fragen hat, kann sich an das kostenlose Servicetelefon unter ...
oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Hessen wenden.
Stand→ Oktober 2019 Quelle→ Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
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