Das Bürgermeisteramt
Der Bürgermeister ist der Chef der Verwaltung und leitet das Rathaus. Je nach Bundesland wird er bei der Bürgermeisterwahl direkt von den Bürgern oder von Stadt- oder Gemeinderat gewählt. Die Aufgaben und Befugnisse des Bürgermeisteramts sind ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die meisten Bürgermeister in Deutschland sind keine Hauptamtlichen, sondern Ehrenamtliche. Sie erhalten für ihre Arbeit kein Gehalt, sondern eine Aufwandsentschädigung.
Die Aufgaben
Der Bürgermeister hat entsprechend der jeweiligen Gemeindeordnung unterschiedliche Aufgaben.
Er ist der Vorsitzende des Stadtrats und der Leiter der Stadtverwaltung.
Er ist für die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich.
Er ist der gesetzliche Vertreter der Gemeinde.
Er ist der Dienstvorgesetzte der Mitarbeiter der Gemeinde.
Er ist für die sachgerechte Erledigung der Weisungsaufgaben verantwortlich.
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Geschichte
Seit dem 13. Jahrhundert standen Bürgermeister an der Spitze des Stadtrats, des Organs der Bürgerschaft zur Selbstverwaltung. Im Mittelalter war neben der mittelhochdeutschen Amtsbezeichnung „burge(r)meister“ das noch ältere lateinische magister civium in allgemeinem Gebrauch. Meist waren zwei Bürgermeister vorhanden, oft aber auch mehrere. Einer hatte den Vorsitz im Stadtrat, und alle vollzogen ursprünglich nur dessen Beschlüsse. Allmählich wuchs ihnen die Aufgabe der gesamten Selbstverwaltung zu. Sie erhielten die Polizeigewalt und oft auch die Gerichtsbarkeit in Bagatellsachen (vgl. Bezeichnung Marktrichter in der ungarischen Verwaltung in der K&K Monarchie). Die ursprüngliche Unterordnung unter einen herrschaftlichen Vogt oder Schultheiß wich in der Regel bald einem Nebeneinander. Die Bürgermeister wurden aus dem Kreis der Patrizier oder aus den Zünften vom Stadtherrn ernannt oder vom Stadtrat gewählt. Im 17. und 18. Jahrhundert wurde die Wahl nach und nach zur Formsache, die Bürgermeister waren nunmehr vom Stadtherrn ernannte Beamte (die Reichsstädte bildeten jedoch eine Ausnahme). Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden die Bürgermeister als Gemeindevorsteher wieder gewählt.
Auch die Dorfgemeinde hatte Verwaltungsfunktionen und übte die niedere Gerichtsbarkeit aus. Die Bürgermeister (Dorfmeister, Bauermeister) waren in den meisten Fällen zunächst Gemeindeschreiber und -rechner und dem Schultheiß oder dem Heimberger untergeordnet. Im Verlauf der frühen Neuzeit setzte sich der Bürgermeister in vielen Gemeinden als der wichtigste Amtsträger durch. Im Zug dieser Entwicklung erlosch das Schultheiß- oder Heimbergeramt meist vollkommen.
Quelle→ Wikipedia
↓ HiER ZU FiNDEN
Foto→ Dr. Olaf Dahlmann
Dr. Olaf Dahlmann
Stundenlohn über dem Mindestlohn
WARTENBERG · Die Gemeinde Wartenberg sucht zum Betrieb des Freibades Landenhausen weitere
Aushilfskräfte als Badeaufsicht (w/m/d) in den Sommermonaten.
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Ferienwochen das vorhandene Betriebspersonal zusätzlich zu unterstützen und in den Randzeiten zu ergänzen. Es winkt ein Stundenlohn über dem Mindestlohn.
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Gerne kannst Du uns die Bewerbung auch per e-Mail übermitteln:
Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg
Quelle→ Dr. Olaf Dahlmann
Zum Tode des Ehrenbeigeordneten
Herrn Thomas Schindler
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 01.04.1997 bis 31.03.2001 und vom 15.03.2005 bis 31.03.2006 Mitglied des Ortsbeirates Landenhausen. Weiterhin war Herr Schindler vom 20.09.2000 bis 31.03.2006
Gemeindevertreter und vom 01.04.2006 bis 31.03.2021 Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg.
Außerdem war Herr Schindler von 2006 bis 2017 stellvertretender Schiedsmann und von 2017 bis 2022 Schiedsmann für Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im Februar 2024
Dr. Olaf Dahlmann
Trassenverlauf der geplanten Stromtrasse steht fest
WARTENBERG · In den vergangenen Wochen erfolgte eine rege Diskussion bzgl. des möglichen Trassenverlaufs der beiden geplanten Stromtrassen DC 41 und DC 42. Die Gemeindevertretung hatte am 25.01.24 in einer Sondersitzung die gemeindliche Stellungnahme an die Bundesnetzagentur erörtert und beschlossen. Der nun ausgearbeitete Trassenverlauf führt nicht durch die Gemeinde Wartenberg, sondern durch Großenlüder. Seit heute steht der voraussichtliche Trassenverlauf fest und ist auch öffentlich einsehbar auf einer eigens dazu eingerichteten Webseite
Quelle→ Dr. Olaf Dahlmann
Dr. Olaf Dahlmann
Umleitung über B 254 und K 122 wird eingerichtet
LANDENHAUSEN · Bereits Ende September 2023 sollten in der Ortsdurchfahrt von
Wartenberg/Landenhausen die Arbeiten zur Erneuerung einer Stützwand beginnen. Allerdings führten Änderungen im Terminplan der beauftragten Baufirma dazu, dass der Baustart verschoben werden
musste. Nun ist es soweit: Bereits am Montag, 29.01.2024, beginnen die Arbeiten.
Dazu ist es erforderlich, die Fahrbahn der "Salzschlirfer Straße" (L 3142) auf einem kurzen Abschnitt zu sperren, der von der Kreuzung mit der B 254 zur Einmündung "Kirchweg" reicht. Im August
dieses Jahres soll die Maßnahme dann beendet sein. Hintergrund der Arbeiten ist, dass verschiedene Schäden am Bauwerk vorhanden sind, die mittelfristig die Standsicherheit gefährden. Hierzu
zählen unter anderem Verschiebungen einzelner Mauerabschnitte, erhebliche Betonschäden und Schäden an den Fundamenten durch Unterspülung. Der Verkehr wird während der Bauzeit, möchte man von
Landenhausen nach Bad Salzschlirf fahren, über die B 254 und die K 122 nach Bad Salzschlirf umgeleitet. Die Verkehrsführung der Gegenseite erfolgt umgekehrt.
Wir bitten darum, sich auf die verkehrlichen Einschränkungen einzustellen.
Quelle→ Dr. Olaf Dahlmann
Liebe Wartenbergerinnen, liebe Wartenberger,
im alltäglichen Stress, aber insbesondere in der Adventszeit, sehnen wir uns nach Stille. Aber nicht, weil es in unserem Leben zu laut ist, sondern fast immer zu voll. Was uns heute belastet, ist das Zuviel an Terminen, Aufgaben, Verpflichtungen einerseits und Gedanken, Ängsten, Sorgen andererseits. Alles kreist lautstark durch den Schädel, wühlt uns auf, macht uns unruhig und lässt uns nicht zur Ruhe kommen. Um negative Gedanken verstummen zu lassen, hilft auch keine Packung Ohropax, denn der Lärm, um den es hier geht, der tönt von innen.
→ weiter lesen | ||
Was hilft, sind gelegentliche Momente der Stille. Der Begriff stammt vom Wort „stellen“ ab und bedeutet, sich für einen Moment unbeweglich zu machen, eben innezuhalten.
Dann hören wir wieder unsere innere Stimme, die uns beratend zur Seite steht: Was ist wichtig und was nicht? Wonach ist mir gerade? Stille führt fast immer zu innerer Klarheit. Nach diesem ereignisreichen, an vielen Stellen der Welt, aber auch in unserer Gesellschaft angespannten und lautstarken Jahr bieten die Adventszeit und die Weihnachtstage einen passenden Rahmen für Stille. Im besten Falle deckt sogar eine Schneedecke für ein paar Tage unser nervöses Leben zu. So könnte sie uns daran erinnern, dass wir auch in einer unruhigen und bewegten Zeit einmal stillstehen dürfen, damit wir uns erholen. Die Advents- und Weihnachtszeit ist eine Zeit, in der sich die Welt langsamer zu drehen scheint. Um uns herum wird es ruhiger, besinnlicher und stimmungsvoll. Und das nicht, weil uns gesagt wird, dass nun Weihnachten ist und dies so sein muss. Nein, vielmehr weil wir es wollen: Wir wollen genießen, wir wollen erleben, wir wollen teilen. Genau in diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine besinnliche und stille, angenehme und warme Advents- und Weihnachtszeit. Ich wünsche Ihnen und uns die Chance durchzuatmen, das Schöne zu genießen und daraus Kraft zu schöpfen. Nämlich genau die Kraft, die wir alle brauchen, um im kommenden Jahr wieder mit Stärke, Verstand und Umsicht dafür zu sorgen, dass auch am Ende des Jahres 2024 jeder von uns ein positives Fazit ziehen kann. Ob in persönlicher, beruflicher, familiärer oder gesellschaftlicher Hinsicht und ungeachtet der äußeren Faktoren, auf die wir kaum Einfluss haben. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes und besinnliches Weihnachtsfest und uns allen für das neue Jahr Gesundheit, Glück, Zufriedenheit und Gottes Segen.
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Sonntag 09:30 Uhr
Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Landenhausen um 09:30 Uhr (vor dem Gottesdienst) am Ehrenmal an der evangelischen Kirche eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt. Mit mit dem Gemeindevorstand, Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann und Pfarrerin Kerstin Gütgemann.
(Der Gottesdienst beginnt danach)
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 27.09.2023 Der Vorsitzende des Ausschusses Soziales, Kultur und Sport gez. Heiner Bockweg F. d. R.: Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Zum Tode des ehemaligen Beigeordneten
Herrn Harald Ladner
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 24.04.2001 bis 20.10.2008 Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im Juli 2023
„Über Nacht“ ist aus dem „REWE“-Markt in Angersbach
Ein „nahkauf“ geworden
ANGERSBACH · Maykel Samun, der schon einen „nahkauf“ in Großenlüder betreibt, übernahm den seitherigen „REWE“-Markt von Antoni Mirakai. Dieser hatte während des Umbaus seines Marktes in der Umgehungsstraße in Lauterbach das verwaiste Objekt in Angersbach als Übergangsstandort wieder zum Leben erweckt. Mit dem „nahkauf“, einer Tochterlinie von „REWE“, bleibt eine Einkaufsmöglichkeit in Angersbach bestehen. Im Gegensatz zu „REWE“, das auf Franchise basiert, sind „nahkauf“-Märkte komplett eigenständig. Es gibt einen Warenbelieferungsvertrag des gesamten Sortiments mit „REWE“ und auch in anderen Bereichen Unterstützung vom Konzern. Bei der Eröffnung stand für die Kinder eine Hüpfburg zur Verfügung, das Drehen am Glücksrad bescherte kleine Geschenke, zudem waren die Gäste zu einem Glas Sekt oder Saft eingeladen.
→ mehr erfahren | ||
Maykel Samun ist 36 Jahre alt, verheiratet und hat mit seiner Frau Seyde die dreijährigen Zwillinge Liya und Leon. Im Gespräch sagt er: „Seit 2015 betreibe ich den, nahkauf`in
Großenlüder. Am 2. Juni habe ich den aktuellen, REWE`-Markt in Angersbach übernommen, der zu einem „,nahkauf“ umfirmiert wird. Ich freue mich auf diese neue Herausforderung.
Mein Team und ich möchten ein kundenorientiertes und familiäres Einkaufserlebnis anbieten. Gastfreundlichkeit und Loyalität stehen für uns an erster Stelle“. Er betont, er
wolle durch „regionale Produkte unsere nahe gelegenen Lieferanten, aber auch die Region unterstützen“. Zusammen mit dem Partner „REWE“ schaffe „nahkauf“ Synergien, die ein
breites Sortiment in hoher Qualität zu günstigen Preisen biete. |
Bericht→ Gernot Schobert Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Zum Tode des ehemaligen Beigeordneten und Gemeindevertreters
Herrn Gernot Ludwig Pietsch
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 10.03.1985 bis 31.03.1989 Gemeindevertreter, vom 01.04.1989 bis 31.03.1993 Beigeordneter und vom 01.04.1993 bis 31.03.1997 Gemeindevertreter der Gemeinde Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im Februar 2023
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 08.02.2023
Der Vorsitzende des Ortsbeirates Landenhausen gez. Martin Hofmann
F. d. R.: - Bürgermeister - |
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 08.02.2023
Der Vorsitzende des Ausschusses Soziales, Kultur und Sport |
Donnerstag 19:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 08.02.2023
Die Vorsitzende des Ausschusses Umwelt, Digitalisierung und Bauen gez. Astrid Stocklöw
F. d. R.: Dr. Olaf Dahlmann- Bürgermeister - |
Foto→ Dr. Olaf Dahlmann
Dr. Olaf Dahlmann
Für das Haushaltsjahr 2023 eingebracht
WARTENBERG · In der gestrigen Sitzung der Gemeindevertretung habe ich den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2023 eingebracht. Der Haushaltsplan der Gemeinde Wartenberg schließt mit einem Defizit im Ergebnishaushalt von 177.210,-€uro ab. Trotz eines erneut defizitären Haushaltes halten wir auch 2023 an den bisherigen Hebesätzen der Grund- und der Gewerbesteuer fest. Es bleibt damit bei der bisher bekannten Festsetzung von 332 % bei der Grundsteuer A, 365 % bei der Grundsteuer B sowie 357 % bei der Gewerbesteuer. Erstmals hat der Haushalt der Gemeinde Wartenberg ein Volumen von fast 10 Mio.€uro (Erträge im ordentlichen Ergebnis 9.402.480,-€uro, Aufwendungen 9.579.690,-€uro.
Quelle→ Dr. Olaf Dahlmann
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 18.01.2023 Der Vorsitzende des Ausschusses Soziales, Kultur und Sport gez. Heiner Bockweg F. d. R.: Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Donnerstag 19:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 18.01.2023 |
Dr. Olaf Dahlmann
Auch für Rettungswagen oder Feuerwehr kein durchgekommen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir möchten Sie auf diesem Wege für eine Problematik sensibilisieren. Jedes Jahr werden immer wieder Winterdienstfahrzeuge beim Räum- und Streudienst durch auf Straßen parkende Fahrzeuge
behindert, wodurch es zu teilweise erheblichen zeitlichen Verzögerungen kommt. Durch die parkenden Fahrzeuge können teilweise die Straßen nicht geräumt oder nur teilweise geräumt werden. Hinzu
kommt, dass auch Müllfahrzeuge durch die parkenden Fahrzeuge, gerade im Winter, behindert werden und nur unter erschwerten Bedingungen die Hausmülltonnen erreichen können.
Daher bitten wir, dass Fahrzeuge nicht in Anliegerstraßen und in Wendehammern abgestellt werden, sondern auf Privatgrundstücken.
Bitte achten Sie zukünftig beim Abstellen Ihres Fahrzeuges darauf, dass eine ausreichende Durchfahrtbreite verbleibt. Dies erleichtert nicht nur den Winterdienst, sondern ermöglicht auch der
Feuerwehr und dem Rettungsdienst im Notfall die Durchfahrt. Bedenken Sie bitte, dass auch Sie vielleicht einmal dringend Hilfe benötigen könnten.
Quelle→ Dr. Olaf Dahlmann
Baggerleistungen schneller, einfacher durchführen
In Zukunft für alle Anforderungen im Gemeindegebiet gut gewappnet
WARTENBERG · Die Gemeinde Wartenberg hat kürzlich einen Mobilbagger für den
gemeindlichen Bauhof beschafft. Der neue Bagger ersetzt einen inzwischen 12 Jahre alten Baggerlader, der erfolgreich seine Dienste am Bauhof verrichtet hat. Aufgrund nun anstehender größerer
Reparaturen wurde sich, unter Einbezug der gemeindlichen Gremien, für eine kurzfristige Ersatzbeschaffung entschieden. Nach einer durchgeführten öffentlichen Ausschreibung entschied sich die
Gemeinde für einen Vorführbagger der Marke Takeuchi, den die Fa. Leinweber Landtechnik aus Neuhof kurzfristig liefern konnte. „Mit dem nun beschafften Bagger lassen sich die bisher durch den
Bauhof ausgeführten Baggerleistungen schneller, einfacher und mit weniger Personalaufwand durchführen“, so Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann. Marco Stein, Leiter des gemeindlichen Bauhofes,
ergänzt: „Ein Teil der Erdarbeiten, die bisher vergeben oder für die Fremdgeräte angemietet wurden, können mit dem angebotenen Bagger nun in Eigenleistung erbracht werden.“ Ein weiterer großer
Vorteil des beschafften Baggers liege darin, dass durch ein entsprechend technisches System zwischen den notwendigen Anbauteilen schnell und unkompliziert gewechselt werden kann, ohne dass eine
zweite Person zur Anbringung von Schlauchanschlüssen benötigt wird.
Mit dem neuen Bagger ist der Bauhof auch in Zukunft für alle Anforderungen im Gemeindegebiet gut gewappnet und jederzeit einsatzbereit.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Nachtragshaushaltssatzung
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht
WARTENBERG · Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Der Landrat des Vogelsbergkreise als Behörde der Landesverwaltung) wurde am 20.12.2022 erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
„Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
1. die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Wartenberg,
2. den in § 2 der 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Wartenberg für das Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionsausgaben festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von
612.500,-€uro
(in Worten: sechshundertzwölftausendfünfhundert Euro)
gemäß § 103 Abs. 2 HGO, welcher gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert wurde,
3. die Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
2.280.000,-€uro
(in Worten: zwei Millionen zweihundertachtzigtausend Euro)
gemäß § 102 Abs. 4 HGO, welche gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert wurden,
4. den in § 4 der vorgenannten 1. Nachtragshaushaltssatzung genannten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch
genommen werden dürfen, in Höhe von
500.000,-€uro
(in Worten: fünfhunderttausend Euro)
gemäß § 105 Abs. 2 HGO, welcher gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert wurde.“
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 liegt gemäß § 97 Abs. 4 HGO zur Einsichtnahme vom 12. Januar 2023 bis einschließlich 20. Januar
2023 während der Öffnungszeiten im Geschäftszimmer (Zimmer 1) der Gemeindeverwaltung, Landenhäuser Straße 11 (Ortsteil Angersbach),
36367 Wartenberg zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Wartenberg, den 02.01.2023
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez.
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Liebe Wartenbergerinnen, liebe Wartenberger,
auch das Jahr 2022 war geprägt von pandemischen Eindrücken, kleinen und großen Herausforderungen. Aber auch von schönen Momenten, die Hoffnung machen, Entscheidungen, die wegweisend waren, und
Veränderungen, die uns alle positiv stimmen können.
Dies wird nicht nur auf unser allgemeines gesellschaftliches Leben zutreffen: Jeder von uns wird im zu Ende gehenden Jahr auch im privaten Bereich Momente, Erlebnisse und Erfahrungen gemacht
haben, die auf eine oder mehrere der genannten Eigenschaften zutreffen. Doch geht es ausschließlich darum, sich darüber auszutauschen, was gewesen ist, wie schlimm, einschneidend oder nachteilig
das Geschehene für jeden Einzelnen war? Ich denke nicht.
→ weiter lesen | ||
Es sollte vielmehr darum gehen, sich gegenseitig mit dem Positiven zu unterstützen. Jeden noch so kleinen Lichtblick zu begreifen, Schönes zu teilen und festzuhalten.
Die Weihnachtszeit ist einer der stärksten Ausdrücke all dieser aktiven, aber auch inaktiven Handlungen und Vorgehensweisen. Die Weihnachtszeit ist eine Zeit, in der sich die
Welt langsamer zu drehen scheint. Um uns herum wird es ruhiger, besinnlicher und stimmungsvoll. Und das nicht, weil uns gesagt wird, dass nun Weihnachten ist und dies so sein
muss. Nein, vielmehr weil wir es wollen: Wir wollen es genießen, wir wollen es erleben, wir wollen es teilen.
Genau in diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine besinnliche und angenehme Weihnachtszeit mit viel Herzenswärme. Ich wünsche Ihnen und uns die Chance durchzuatmen, das Schöne zu
genießen und daraus Kraft zu schöpfen. Nämlich genau die Kraft, die wir alle brauchen, um im kommenden Jahr wieder mit Stärke, Verstand und Umsicht dafür zu sorgen, dass auch
am Ende des Jahres 2023 jeder von uns ein positives Fazit ziehen kann. Ob in persönlicher, beruflicher, familiärer oder gesellschaftlicher Hinsicht und ungeachtet der äußeren
Faktoren, auf die wir kaum Einfluss haben.
Wir können und sollten jeder für sich das Beste aus den Gegebenheiten machen. Die Weihnachtszeit gehört dazu! In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein
gesegnetes und besinnliches Weihnachtsfest und uns allen für das neue Jahr Gesundheit, Glück, Zufriedenheit und Gottes Segen.
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Freitag 19:30 Uhr
@ Rathaus
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Wartenberg, den 09.12.2022
Der Vorsitzende des Ortsbeirates Landenhausen gez. Martin Hofmann
F. d. R.: - Bürgermeister - |
Gemeinde Wartenberg
Für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915), hat die
Gemeindevertretung am 30.11.2022 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
Die Erträge, Aufwendungen und Salden des Ergebnishaushalts werden nicht geändert.
Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbedarf von -193.720,-€uro aus.
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von -1.394.290,-€uro aus.
§ 2
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.
§ 3
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§ 8
Die Erheblichkeitsgrenzen werden nicht geändert.
Wartenberg, den 05.12.2022
(Dienstsiegel)
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Sonntag 11:30 Uhr
Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Angersbach um 11:30 Uhr (im Anschluss an den Gottesdienst) am Ehrenmal auf dem Friedhof Angersbach eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt.
Mit dem Gemeindevorstand, Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann und Pfarrer Michael Gütgemann
(Der Gottesdienst beginnt um 10:10 Uhr)
Sonntag 09:30 Uhr
Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Landenhausen um 09:30 Uhr (vor dem Gottesdienst) am Ehrenmal an der evangelischen Kirche eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt. Mit mit dem Gemeindevorstand, Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann und Pfarrerin Kerstin Gütgemann.
(Der Gottesdienst beginnt danach)
Sonntag 11:30 Uhr
Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Angersbach um 11:30 Uhr (im Anschluss an den Gottesdienst) am Ehrenmal auf dem Friedhof Angersbach eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt. Der Gottesdienst beginnt in der Evangelischen Kirche in Angersbach um 10:10 Uhr.
Wartenberg, den 17.10.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez.
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Sonntag 09:30 Uhr
Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Landenhausen um 09:30 Uhr (vor dem Gottesdienst) am Ehrenmal vor der Evangelischen Kirche Landenhausen eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt. Im Anschluss um 10:00 Uhr ein Gottesdienst in der Evangelischen Kirche Landenhausen.
Wartenberg, den 17.10.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez.
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Freitag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → ausblenden |
Wartenberg, den 21.09.2022
Der Vorsitzende des Ortsbeirates Landenhausen gez. Martin Hofmann
F. d. R.: |
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 28.09.2022 Die Vorsitzende des Ausschusses Umwelt, Digitalisierung und Bauengez. Astrid Stocklöw F. d. R.: Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Dr. Olaf Dahlmann
Eine gelungene Veranstaltung
WARTENBERG · Ein tolles Schulfest an der Grundschule Wartenberg, mit viel Programm und tollen Ständen über unterschiedliche Schulprojekte. Unsere Schule feierte heute ihr 50jähriges Jubiläum. Ich habe gratuliert und werde über die jeweiligen Klassenlehrer der Schülerschaft ein Gratis-Eis spendieren. In meinem Grußwort habe ich den Verlust der Hauptschule und Förderstufe bedauert und kritisiert.
Quelle→ Dr. Olaf Dahlmann
Entschädigungssatzung der Gemeinde Wartenberg
Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl.
S. 915), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg am 19.05.2022 folgende Entschädigungssatzung beschlossen:
→ einblenden | ||
§ 1
(1) Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, Mitglieder des Gemeindevorstandes, der Ortsbeiräte und andere ehrenamtlich Tätige erhalten, wenn ihnen nachweisbar ein
Verdienstausfall entstehen kann, zur pauschalen Abgeltung ihrer Ansprüche einen Betrag von 15,00 € pro Stunde der Tätigkeit / Sitzung / Veranstaltung der Gemeindevertretung,
des Gemeindevorstandes, des Ortsbeirates oder des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung angehören oder in das sie als Vertreterin
oder Vertreter der Gemeinde entsandt worden sind, sofern sie nicht von diesem Gremium Verdienstausfall erhalten.
§ 2
§ 4
§ 5
§ 7
§ 8
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Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Dienstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 04.05.2022 |
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 04.05.2022 |
Dr. Olaf Dahlmann
Erster Einsatz als Standesbeamter
WARTENBERG · Heute hatte ich als Standesbeamter meine erste Trauung. Bei perfekten Wetterbedingungen auf der Burgruine stand dem Eheglück nichts im Wege.
Quelle→ Dr. Olaf Dahlmann
Zum Tode der ehemaligen Beigeordneten und Staatsbeauftragten
Herrn Heinrich Eidmann
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 16.12.1964 bis 15.11.1968 Beigeordneter und vom 16.11.1968 bis 31.07.1972 Gemeindevertreter der ehemaligen Gemeinde Landenhausen sowie vom 01.08.1972 bis 22.10.1972
Staatsbeauftragter für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Gemeindevertreters der Gemeinde Wartenberg. Weiterhin war Herr Eidmann vom 22.10.1972 bis 31.03.1985 und vom 01.04.1989 bis 31.03.1993
Gemeindevertreter sowie vom 01.04.1985 bis 31.03.1989 Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im März 2022
Zum Tode der ehemaligen Mitarbeiterin
Frau Anna Schwagerus
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Die Verstorbene war vom 01.11.1978 bis 31.03.2001 als Reinigungskraft in der Verwaltungsstelle sowie im Gemeinschaftsraum im Ortsteil Landenhausen tätig.
In Dankbarkeit für ihre Arbeit im Dienst der Gemeinde werden wir das Andenken an diese Mitarbeiterin in Ehren halten.
Wartenberg, im Februar 2022
Foto→ Dr. Olaf Dahlmann
Dr. Olaf Dahlmann
Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson
WARTENBERG · Demnächst ist die Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden
Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Wartenberg notwendig. Gemäß § 4 Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) und der Verwaltungsvorschriften zum HSchAG ist die bevorstehende Wahl bekannt zu
machen, damit sich interessierte Personen zur Wahl stellen können.
Meldungen hierfür müssen bis 31.01.2022 an den Gemeindevorstand erfolgen. Für Rückfragen über Art und Umfang dieser ehrenamtlichen Tätigkeit
erteilt die Gemeindeverwaltung jederzeit Auskunft.
Wartenberg, den 10.01.2022
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wer kannte das nicht: Alljährlich in der Adventszeit begann sie, die übliche Unruhe, die bekannte Hektik. Und das in der eigentlich sonst immer als besinnlich beschriebenen Adventszeit. In der
Realität war sie aber dennoch ganz anders: Geschenke besorgen, Weihnachtsfeiern besuchen oder organisieren, dazu die üblichen Dinge, die immer noch vor Jahresende erledigt werden sollten. Der
Titel eines uns allen bekannten Weihnachtsliedes war auch als Beschreibung der Umstände dienlich und zutreffend zu gleich: „Alle Jahre wieder“.
→ weiter lesen | ||
In rund zwei Jahren unter Pandemiebedingungen haben sich Abläufe auf jeden Fall geändert. Je länger die Umstände anhalten, umso mehr werden sich auch unsere Gewohnheiten und Erwartungen an die Advents- und Weihnachtszeit verändern. So haben wir doch immer wieder das Gefühl, alles sei anders. Und manches Mal dieser Tage erinnere ich mich an die früheren Umstände der Vorweihnachtszeit und wünschte, es wäre heute wie damals: den Geschenkeeinkauf, den zur Tradition gewordenen Besuch des Weihnachtsmarktes mit Glühwein, Bratwurst und gebrannten Mandeln, bei guten Gesprächen im Freundes- oder Kollegenkreis, die Essensplanung für die Feiertage, diese vor allem im privaten Umfeld spürbare Hektik. Was stand nicht alles noch an und wollte bzw. musste erledigt werden. Und dieser Tage sehen wir dem zweiten Weihnachtsfest in Folge entgegen, dass erneut so ganz anders stattfinden könnte.
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Am 26. September 2021
Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag
1. Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.
2. Die Gemeinde Wartenberg ist in folgende drei Wahlbezirke eingeteilt ...
Wahlbezirk 10: Ortsteil Angersbach I
Wahlraum: Kindertagesstätte, In den Fetzwiesen 24
Wahlbezirk 11: Ortsteil Angersbach II
Wahlraum: Ehemalige Volksschule, Raum Trachtengruppe, Schulstraße 5
Wahlbezirk 21: Ortsteil Landenhausen
Wahlraum: Gemeinschaftsraum, Mittelstraße 10
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 23. August 2021 bis 05. September 2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der
Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16:30 Uhr im kleinen Saal des Wartenberg Ovals, Stangenweg 26, 36367 Wartenberg Ortsteil
Angersbach zusammen.
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3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Dr. Olaf Dahlmann |
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Donnerstag 20:00 Uhr
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Wartenberg, den 09.04.2021
- Bürgermeister - |
Einstimmig entschieden
Martin Hofmann ist neuer Ortsvorsteher
LANDENHAUSEN · Der scheidende Ortsvorsteher Joachim Schrimpf verabschiedete die ausscheidenden Ortsbeiratsmitgliedern Alfred Lerg, Dieter Schwing sowie Matthias Keller und dankte ihnen für die langjährige und gute Zusammenarbeit. Er übergab die Sitzung an den Ältesten der Neugewählten Volker Obenhack. In der konstituierenden Sitzung wurde dann im Wartenberg Oval der Ortsbeirat Landenhausen wie folgt einstimmig gewählt ... Ortsvorsteher wurde Martin Hofmann (FWGW), Stellvertreter Florian Höll (FWGW) und Volker Obenhack (SPD), Schriftführerin Petra Ebert (SPD) und stellv. Schriftführer Lukas Kaufmann (CDU). Andre Weiß (FWGW) mit den meisten Stimmen bei der Kommunalwahl tritt für die Gemeindevertretung an. Matthias Keller (CDU) verzichtete aus verständlichen Gründen auf einen Posten im Ortsbeirat um den jüngeren Kandidaten eine Chance zu geben.
Bericht→ Redaktion
Dienstag 19:30 Uhr
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Wartenberg, den 09.04.2021
Der Vorsitzende des Ortsbeirates Landenhausen gez. Joachim Schrimpf
F. d. R.: |
Dr. Olaf Dahlmann
Zu den Aussagen der Wartenberger Liste
WARTENBERG · Zur Klarstellung: Tatsache ist, dass die zwei Stufen beschlossen sind, dem
Träger kommuniziert wurden und von diesem nicht in Frage gestellt werden. Es gilt noch Umsetzungsdetails zu klären, was die zwei Stufen betrifft.
Quelle→ Dr. Olaf Dahlmann
Dr. Olaf Dahlmann
Nichthaltbare Aussagen der Wartenberger Liste
WARTENBERG · Mit großem Befremden nimmt der Wartenberger Bürgermeister, Dr. Olaf Dahlmann (SPD) die in einer Pressemitteilung veröffentlichten Standpunkte der Wartenberger Liste (WAL) zur Umsetzung des so genannten Gute-Kita-Gesetzes zur Kenntnis. „Ich kann die inhaltlich nicht korrekten Aussagen zweier Mitglieder der Wartenberger Liste nicht unkommentiert stehen lassen“, so Dahlmann. Er kritisiert scharf, dass seitens der WAL vermutlich aufgrund der komplexen Thematik, aber auch fehlender Sachkunde in diesem speziellen Themenfeld, zwei Aspekte miteinander vermischt und im Rahmen der bevorstehenden Kommunalwahl bewusst eingesetzt werden.
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Wenn die Spitzenkandidatin der Wartenberger Liste, Gaby Füg, davon spreche, dass sich die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes auf sich warten ließe und der Elternvertreter Uli Metz fordert, „zügig alle notwendigen Schritte einzuleiten, um einen neuen Betriebsvertrag abzuschließen und den Kindern und den Erzieherinnen und Erziehern die vorgesehenen Verbesserungen angedeihen zu lassen“, mache dies eins deutlich: Beide Kandidierende schießen mit ihren Aussagen weit über das Ziel hinaus, die Vorwürfe seien in keiner Weise haltbar. Zudem würden weder Bürgermeister noch Gemeindevorstand Dinge verzögern oder auf Zeit spielen.
Quelle→ Dr. Olaf Dahlmann |
Montag 19:30 Uhr
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Wartenberg, den 10.02.2021
Der Vorsitzende des Ortsbeirates Landenhausen gez. Joachim Schrimpf
F. d. R.: - Bürgermeister - |
Zum Tode der ehemaligen Mitarbeiterin
Frau Freia Bachmann
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Die Verstorbene war vom 01.05.1987 bis 30.06.2004 Mitarbeiterin des gemeindlichen Kindergartens im Ortsteil Landenhausen.
Vom 01.07.1997 bis zum 30.06.2004 übernahm Frau Bachmann die Leitung des Kindergartens.
In Dankbarkeit für ihre Arbeit im Dienst der Gemeinde werden wir das Andenken an diese Mitarbeiterin in Ehren halten.
Wartenberg, im Dezember 2020
Dr. Olaf Dahlmann
Kläranlage: Neues Belüftungskonzept gefördert
LANDENHAUSEN · Tolle Nachricht für unseren Zweckverband Gruppenklärwerk.
Da, wo Förderungen Sinn machen, holen wir die Förderung auch ab.
Zum Tode des ehemaligen 1. Beigeordneten und Ehrengemeindevertreters
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 20.11.1964 bis 31.07.1972 Gemeindevertreter der ehemaligen Gemeinde Landenhausen und vom 01.08.1972 bis 22.10.1972 Staatsbeauftragter für die Wahrnehmung der Aufgaben
eines Gemeindevertreters der Gemeinde Wartenberg. Weiterhin war Herr Möller vom 22.10.1972 bis 31.03.1997 Gemeindevertreter, vom 01.04.1997 bis 31.03.2001 1. Beigeordneter und vom 01.04.2001 bis
31.03.2006 Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg. Herr Möller war von 1974 bis 1997 Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Bad Salzschlirf - Wartenberg, davon die
letzten vier Jahre als Vorsitzender. Außerdem war Herr Möller vom 05.09.1978 bis zu seinem Tode Ortsgerichtsschöffe des Ortsgerichts Wartenberg II. Im Jahr 2002 übernahm Herr Möller bis zu seinem
Tode das Amt des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im August 2020
Dr. Olaf Dahlmann
Eröffungs-Termin wird kommende Woche bekannt gegeben
ANGERSBACH · Die erste Trauerfeier nach den umfangreichen Baumaßnahmen an der Friedhofshalle Angersbach hat bereits stattgefunden. Die offizielle Eröffnung erfolgt aufgrund der Corona-Bedingungen in Kürze im Kreise der Mandatsträger. Direkt im Anschluss wird die Halle für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Der Termin wird kommende Woche bekannt gegeben.
Unanfechtbarkeit BU Helmsgründchen
(gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung)
In der Umlegung für das
Verfahrensgebiet „Helmsgründchen“ in der Gemarkung Angersbach (2640)
wird nach § 71 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan vom 6. Juli 2020 am 14. Juli 2020 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer werden
hiermit in den Besitz der zugeteilten neuen Grundstücke eingewiesen.
Die im Umlegungsverzeichnis ausgewiesenen Geldleistungen sind fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die obenstehende Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung bei der Umlegungsstelle, dem Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11 in 36367
Wartenberg während der allgemeinen Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Wartenberg, den 20. Juli 2020
Umlegungsstelle
(Dienstsiegel)
Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez.
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
HINWEIS
Auf Grund der Corona-Pandemie ist die Einsicht nur nach telefonischer Terminabsprache möglich.
Umlegungsplanes der Gemeinde Wartenberg
(gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))
Folgende Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Wartenberg wird hiermit veröffentlicht.
Umlegung in der ...
Gemeinde: Wartenberg
Gemarkung: Angersbach (2640)
Flur: 19
Verfahrensgebiet: „Helmsgründchen“
Gemäß § 69 Abs. 1 BauGB wird bekanntgemacht, dass die Gemeinde Wartenberg am 06. Juli 2020 folgenden Beschluss gefasst hat. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg als Umlegungsstelle stellt
gemäß § 66 Abs. 1 BauGB den Umlegungsplan (Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis) für das Umlegungsverfahren in der Gemeinde Wartenberg, Gemarkung Angersbach (2640), Flur 19 Umlegungsgebiet
„Helmsgründchen“ auf.
Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 69 Abs. 2 BauGB), kann den Umlegungsplan während der allgemeinen
Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg - Zimmer 1 einsehen.
Allen Beteiligten am Umlegungsverfahren wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan gemäß § 70 Abs. 1 BauGB zugestellt.
Die Gemeinde Wartenberg wird den Zeitpunkt, an dem der Umlegungsplan unanfechtbar wird, ortsüblich bekanntmachen.
Wartenberg, den 07. Juli 2020
Umlegungsstelle
(Dienstsiegel)
Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez.
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
HINWEIS
Auf Grund der Corona-Pandemie ist die Einsicht nur nach telefonischer Terminabsprache möglich.
Zum Tode des ehemaligen Mitgliedes des Ortsbeirates Landenhausen
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 28.02.1979 bis 11.03.1989 Mitglied des Ortsbeirates Landenhausen.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im April 2020
Der hessischen Landesregierung
Gültig ab dem 20.04.2020
WARTENBERG · auch in Hessen gilt:
Sanierung der Rathausfassade
„In Kürze kommt das Gerüst, dann geht's los“
WARTENBERG · Teil II: Innen ist nun alles vorbereitet, in Kürze kommt das Gerüst, dann geht's los: Der Rähm (waagrechter Teil des Dachstuhls) muss aufgrund des Befalls mit dem Hausbock ausgetauscht sowie die östliche Giebelseite aufgrund von Pilzbefall saniert werden.
Dr. Olaf Dahlmann
Es geht voran ...
ANGERSBACH · Das Außengelände der Friedhofshalle Angersbach nimmt weiter Gestalt an: Heute nagte nach dem Zahn der Zeit nun der Bagger an der Mauer ...
Zum Tode des ehemaligen Gemeindevertreters
Herrn Karl Völler
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 26.11.1956 bis 08.08.1960 und vom 10.10.1964 bis 31.07.1972 Gemeindevertreter der ehemaligen Gemeinde Angersbach.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Dr. Olaf Dahlmann
Bürgermeisterwahlen in Hessen bis zum 1. November ausgesetzt
WARTENBERG - Das Land setzt die anstehenden Bürgermeisterwahlen in Hessen bis zum 1. November aus. Das hat der Landtag heute beschlossen. Damit kann die für den 06.09.2020 angesetzte Bürgermeisterwahl frühestens im November stattfinden. Die Gemeindevertretung wird daher in einer ihrer nächsten Sitzungen einen konkreten Wahltermin festlegen.
Dr. Olaf Dahlmann
Aber auch hier: Versammlungen über 2 Personen verboten
WARTENBERG - Die Burgruine ist weiterhin zugänglich, aber auch hier gilt: Versammlungen über 2 Personen verboten! Auch in Hessen dürfen sich ab sofort nur noch Gruppen von maximal zwei Personen gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten. Ausnahmen sind nur dann erlaubt, wenn die Personen zu einem gemeinsamen Hausstand zählen.
Das gilt auch auf der Burgruine.
Bitte beachten!
Foto→ Dr. Olaf Dahlmann
Dr. Olaf Dahlmann
Gemeinsame Erklärung des Vogelsbergkreises und der 19 Kommunen
WARTENBERG · Heute Bürgermeister-Dienstversammlung: Am Ende steht eine gemeinsame Erklärung des Vogelsbergkreises und der 19 Kommunen: Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern sind ab sofort bis zunächst 10. April untersagt: Auch kleine Veranstaltungen verschieben, wenn sie nicht zwingend notwendig sind. FAZIT: Die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger hat Vorrang.
Donnerstag 19:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 09.03.2020
Der Vorsitzende des Ortsbeirates Landenhausen gez. Joachim Schrimpf
F. d. R.: - Bürgermeister - |
Zum Tode des ehemaligen Beigeordneten und Gemeindevertreters
Herrn Klaus Schäfer
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 20.10.1968 bis 31.07.1972 Beigeordneter der ehemaligen Gemeinde Angersbach und vom 01.08.1972 bis 22.10.1972 Staatsbeauftragter für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Gemeindevertreters der Gemeinde Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im Februar 2020
Donnerstag 19:00 Uhr
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Wartenberg, den 31.01.2020
Der Vorsitzende des Ortsbeirates Landenhausen gez. Joachim Schrimpf
F. d. R.: - Bürgermeister - |
Widerspruchsrecht Meldedaten
Gegen die Weitergabe von Einwohnermeldedaten
Hinweis auf das gebührenfreie Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Einwohnermeldedaten
Auf Grund der Regelungen des Bundesmeldegesetzes werden vom Einwohnermeldeamt Daten der Einwohner an folgende Stellen weitergegeben:
Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Gemäß § 50 Absatz 2 BMG darf die Meldebehörde Auskunft erteilen über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Parteien, Wählergruppen u.a.
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen bzw. zu vernichten.
Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde gemäß § 42 Absatz 2 BMG von diesen Familienangehörigen folgende Daten übermitteln:
Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, Anschrift, Auskunftssperren nach § 51 BMG sowie ggf. Sterbedatum.
Sie haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Adressbuchverlage
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 BMG Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über Vor- und Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschrift. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressenverzeichnissen in Buchform verwendet werden.
Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März Vor-, Familiennamen und Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
Sie haben gemäß § 36 Absatz 2 Satz 1 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Von Ihrem Recht auf Widerspruch gegen die Datenweitergabe können Sie durch schriftliche oder persönliche Erklärung bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg, Einwohnermeldeamt, Landenhäuser Str. 11, 36367 Wartenberg, Gebrauch machen. Die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes sind Ihnen dabei gerne behilflich.
Ein entsprechender Vordruck steht auch auf der Internetseite der Gemeinde Wartenberg als Download für Sie bereit.
Wenn Sie sich schon eine Übermittlungssperre haben eintragen lassen, ist diese weiterhin gültig und muss nicht erneuert werden.
Wartenberg, den 20.01.2020
(Dienstsiegel)
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez.
- Bürgermeister -
Bebauungsplan Angersbach Nr. 16 „Helmsgründchen“
Inkrafttreten des Bebauungsplanes
„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat in ihrer Sitzung am 31.10.2019 den Bebauungsplan Nr. 16 „Helmsgründchen“, Ortsteil Angersbach, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Sie hat gleichzeitig die auf Landesrecht beruhenden Festsetzungen (HBO), die gemäß § 9 (4) BauGB in den Bebauungsplan aufgenommen wurden, als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.
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Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Nordwesten des Ortsteils Angersbach. Das Plangebiet schließt sich nordwestlich an die bestehende Bebauung an und wird im Nordosten durch die Bundesstraße 254 begrenzt. Nordwestlich und südwestlich schließt sich die freie Feldflur an den Geltungsbereich an. Der Bereich umfasst Flächen mit der Flurbezeichnung „Im Helmsgründchen“.
Der Bebauungsplan, die Begründung inkl. Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung können bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Wartenberg, Bauverwaltung, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg während den Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der o.g. Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 u. 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.“
Wartenberg, den 29.11.2019
(Dienstsiegel) Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg gez. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
1. Änderungssatzung
Über den Wochenmarkt in der Gemeinde Wartenberg
Aufgrund der §§ 5, 50 Abs. 1, 51 Ziffer 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) in Verbindung mit § 67 Abs. 1, 69 Abs. 1 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I. S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29.11.2018 (BGBl. I S. 2666) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg in ihrer Sitzung am 26.09.2019 folgende Satzung beschlossen:
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Artikel 1 § 3 erhält folgenden Wortlaut Veranstaltungsort, Dauer und Öffnungszeiten
(1) Der Wochenmarkt findet im Ortsteil Landenhausen in der Mittelstraße auf dem innerörtlichen Veranstaltungsplatz – Hof „Mittelstraße 8/10“ – Kindergarten / Gemeinschaftsraum statt.
(2) Der Wochenmarkt findet dienstags in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr statt. Soweit die Gemeinde Wartenberg in dringenden Fällen vorübergehend den Platz sowie die Markt- und Öffnungszeiten ändert, wird dies öffentlich bekannt gemacht.
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Wartenberg, den 27.09.2019
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg (Dienstsiegel) gez. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Bebauungsplan Nr. 16 „Helmsgründchen“ Wartenberg · Angersbach
(Gemarkung Angersbach · Flur 19 · Flurstücke)
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„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat in ihrer Sitzung am 22.08.2019 dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Angersbach Nr. 16 „Helmsgründchen“ sowie der Begründung zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Nordwesten des Ortsteils Angersbach. Das Plangebiet schließt sich nordwestlich an die bestehende Bebauung an und wird im Nordosten durch die Bundesstraße 254 begrenzt. Nordwestlich und südwestlich schließt sich die freie Feldflur an den Geltungsbereich an. Der Bereich umfasst Flächen mit der Flurbezeichnung „Im Helmsgründchen“. Geltungsbereich des Bebauungsplanes Angersbach Nr. 16 „Helmsgründchen“, unmaßstäblich. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit Begründung gemäß § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 05.09.2019 bis 20.09.2019 bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, Zimmer 5 öffentlich aus und kann während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Gemäß § 4a (4) BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage unter der Rubrik „Bauen und Wohnen“ eingesehen und heruntergeladen werden. Alle relevanten Planunterlagen zu dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Angersbach Nr. 16 "Helmsgründchen finden Sie hier:
Folgende Änderungen wurden gegenüber dem bereits ausgelegten Entwurf vorgenommen: a) Ausschluss von Komposthaufen, Haufen für Grasschnitt sowie der Pflanzung standortfremder Gehölze in den privaten Grünflächen entlang des Grabens. b) Ausschluss von Wohngebäuden in einem Teil des Mischgebiets entlang der Bundesstraße. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2, 1. Halbsatz BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB erfolgt die erneute öffentliche Auslegung in verkürzter Form für die o.g. Dauer. Zu den geänderten Teilen liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor: a. Hinweise des Amts für Bauen und Umwelt des Vogelsbergkreises, Abt. Wasser- und Bodenschutz, zum Uferbereich des Grabens. b. Hinweise des RP Gießen, Dez. 43.2, zum Immissionsschutz. Die Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die zum Bebauungsplanentwurf abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung erforderlich sind, der Gemeindeversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Gemeinde Wartenberg personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.
Die Gemeinde Wartenberg hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.“
Wartenberg, den 27.08.2019
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg (Dienstsiegel) gez. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
→ Informationen
→ Arbeitsmarkt
→ Immobilienmarkt
→ Urlaub
→ Gastgeber
→ Gastronomie
→ Events/Festlichkeiten
→ Vereine & Freizeit / Sport
→ Kunst & Kultur
→ Politik & Verwaltung
→ Bauen & Wohnen
→ Branchenverzeichnis
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