Bürgermeisteramt

Das Bürgermeisteramt

Der Bürgermeister ist der Chef der Verwaltung und leitet das Rathaus. Je nach Bundesland wird er bei der Bürgermeisterwahl direkt von den Bürgern oder von Stadt- oder Gemeinderat gewählt. Die Aufgaben und Befugnisse des Bürgermeisteramts sind ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die meisten Bürgermeister in Deutschland sind keine Hauptamtlichen, sondern Ehrenamtliche. Sie erhalten für ihre Arbeit kein Gehalt, sondern eine Aufwandsentschädigung.

 

Die Aufgaben

Der Bürgermeister hat entsprechend der jeweiligen Gemeindeordnung unterschiedliche Aufgaben.

 

Er ist der Vorsitzende des Stadtrats und der Leiter der Stadtverwaltung.

Er ist für die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich.

Er ist der gesetzliche Vertreter der Gemeinde.

Er ist der Dienstvorgesetzte der Mitarbeiter der Gemeinde.
Er ist für die sachgerechte Erledigung der Weisungsaufgaben verantwortlich.

 

 

 

 

 


Geschichte

Seit dem 13. Jahrhundert standen Bürgermeister an der Spitze des Stadtrats, des Organs der Bürgerschaft zur Selbstverwaltung. Im Mittelalter war neben der mittelhochdeutschen Amtsbezeichnung „burge(r)meister“ das noch ältere lateinische magister civium in allgemeinem Gebrauch. Meist waren zwei Bürgermeister vorhanden, oft aber auch mehrere. Einer hatte den Vorsitz im Stadtrat, und alle vollzogen ursprünglich nur dessen Beschlüsse. Allmählich wuchs ihnen die Aufgabe der gesamten Selbstverwaltung zu. Sie erhielten die Polizeigewalt und oft auch die Gerichtsbarkeit in Bagatellsachen (vgl. Bezeichnung Marktrichter in der ungarischen Verwaltung in der K&K Monarchie). Die ursprüngliche Unterordnung unter einen herrschaftlichen Vogt oder Schultheiß wich in der Regel bald einem Nebeneinander. Die Bürgermeister wurden aus dem Kreis der Patrizier oder aus den Zünften vom Stadtherrn ernannt oder vom Stadtrat gewählt. Im 17. und 18. Jahrhundert wurde die Wahl nach und nach zur Formsache, die Bürgermeister waren nunmehr vom Stadtherrn ernannte Beamte (die Reichsstädte bildeten jedoch eine Ausnahme). Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden die Bürgermeister als Gemeindevorsteher wieder gewählt.

 

Auch die Dorfgemeinde hatte Verwaltungsfunktionen und übte die niedere Gerichtsbarkeit aus. Die Bürgermeister (Dorfmeister, Bauermeister) waren in den meisten Fällen zunächst Gemeindeschreiber und -rechner und dem Schultheiß oder dem Heimberger untergeordnet. Im Verlauf der frühen Neuzeit setzte sich der Bürgermeister in vielen Gemeinden als der wichtigste Amtsträger durch. Im Zug dieser Entwicklung erlosch das Schultheiß- oder Heimbergeramt meist vollkommen.

Quelle→ Wikipedia

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Aushilfe als Badeaufsicht

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Foto→ Dr. Olaf Dahlmann 

Dr. Olaf Dahlmann

Stundenlohn über dem Mindestlohn

WARTENBERG · Die Gemeinde Wartenberg sucht zum Betrieb des Freibades Landenhausen weitere Aushilfskräfte als Badeaufsicht (w/m/d) in den Sommermonaten.
Du hast Lust und Zeit, als Badeaufsicht im Freischwimmbad Landenhausen zu unterstützen? Dann bist Du bei uns genau richtig. Wir suchen Dich, um insbesondere an den Wochenenden und in den Ferienwochen das vorhandene Betriebspersonal zusätzlich zu unterstützen und in den Randzeiten zu ergänzen. Es winkt ein Stundenlohn über dem Mindestlohn.

Für die Tätigkeit als Badeaufsicht ist das deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber erforderlich. Wir bieten Dir Unterstützung, das Abzeichen kurzfristig zu erwerben.
Du bist interessiert?

Dann freuen wir uns auf Deine aussagefähige Kurzbewerbung.
Bitte reiche uns Deine Unterlagen in Kopie oder als Scan ein, da Deine Unterlagen nicht zurückgesandt werden, sondern entsprechend den Datenschutzbestimmungen vernichtet werden.
Gerne kannst Du uns die Bewerbung auch per e-Mail übermitteln:

Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg

Quelle→ Dr. Olaf Dahlmann



Nachruf

Zum Tode des Ehrenbeigeordneten
 

Herrn Thomas Schindler

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Der Verstorbene war vom 01.04.1997 bis 31.03.2001 und vom 15.03.2005 bis 31.03.2006 Mitglied des Ortsbeirates Landenhausen. Weiterhin war Herr Schindler vom 20.09.2000 bis 31.03.2006 Gemeindevertreter und vom 01.04.2006 bis 31.03.2021 Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg.

Außerdem war Herr Schindler von 2006 bis 2017 stellvertretender Schiedsmann und von 2017 bis 2022 Schiedsmann für Wartenberg.

In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.

Wartenberg, im Februar 2024

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Gabriele Oestreich-Renker

- Vorsitzende -

Für den Ortsbeirat
Martin Hofmann
- Ortsvorsteher -



Nicht durch Wartenberg

Dr. Olaf Dahlmann

Trassenverlauf der geplanten Stromtrasse steht fest

WARTENBERG · In den vergangenen Wochen erfolgte eine rege Diskussion bzgl. des möglichen Trassenverlaufs der beiden geplanten Stromtrassen DC 41 und DC 42. Die Gemeindevertretung hatte am 25.01.24 in einer Sondersitzung die gemeindliche Stellungnahme an die Bundesnetzagentur erörtert und beschlossen. Der nun ausgearbeitete Trassenverlauf führt nicht durch die Gemeinde Wartenberg, sondern durch Großenlüder. Seit heute steht der voraussichtliche Trassenverlauf fest und ist auch öffentlich einsehbar auf einer eigens dazu eingerichteten Webseite

Quelle→ Dr. Olaf Dahlmann



Erneuerung einer Stützwand in Landenhausen beginnt

Beispielfoto→ Frauke Riether
Beispielfoto→ Frauke Riether

Dr. Olaf Dahlmann

Umleitung über B 254 und K 122 wird eingerichtet

LANDENHAUSEN · Bereits Ende September 2023 sollten in der Ortsdurchfahrt von Wartenberg/Landenhausen die Arbeiten zur Erneuerung einer Stützwand beginnen. Allerdings führten Änderungen im Terminplan der beauftragten Baufirma dazu, dass der Baustart verschoben werden musste. Nun ist es soweit: Bereits am Montag, 29.01.2024, beginnen die Arbeiten.
Dazu ist es erforderlich, die Fahrbahn der "Salzschlirfer Straße" (L 3142) auf einem kurzen Abschnitt zu sperren, der von der Kreuzung mit der B 254 zur Einmündung "Kirchweg" reicht. Im August dieses Jahres soll die Maßnahme dann beendet sein. Hintergrund der Arbeiten ist, dass verschiedene Schäden am Bauwerk vorhanden sind, die mittelfristig die Standsicherheit gefährden. Hierzu zählen unter anderem Verschiebungen einzelner Mauerabschnitte, erhebliche Betonschäden und Schäden an den Fundamenten durch Unterspülung. Der Verkehr wird während der Bauzeit, möchte man von Landenhausen nach Bad Salzschlirf fahren, über die B 254 und die K 122 nach Bad Salzschlirf umgeleitet. Die Verkehrsführung der Gegenseite erfolgt umgekehrt.

Wir bitten darum, sich auf die verkehrlichen Einschränkungen einzustellen.

Quelle→ Dr. Olaf Dahlmann



Weihnachtsgrußwort

Foto→ Dr. Olaf Dahlmann
Foto→ Dr. Olaf Dahlmann

Liebe Wartenbergerinnen, liebe Wartenberger,

im alltäglichen Stress, aber insbesondere in der Adventszeit, sehnen wir uns nach Stille. Aber nicht, weil es in unserem Leben zu laut ist, sondern fast immer zu voll. Was uns heute belastet, ist das Zuviel an Terminen, Aufgaben, Verpflichtungen einerseits und Gedanken, Ängsten, Sorgen andererseits. Alles kreist lautstark durch den Schädel, wühlt uns auf, macht uns unruhig und lässt uns nicht zur Ruhe kommen. Um negative Gedanken verstummen zu lassen, hilft auch keine Packung Ohropax, denn der Lärm, um den es hier geht, der tönt von innen.

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Volkstrauertag - Gedenkfeier am Ehrenmal

Sonntag 09:30 Uhr

@ Ehrenmal · Ev. Kirche Landenhausen    

Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Landenhausen um 09:30 Uhr (vor dem Gottesdienst) am Ehrenmal an der evangelischen Kirche eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt. Mit mit dem Gemeindevorstand, Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann und Pfarrerin Kerstin Gütgemann.

(Der Gottesdienst beginnt danach)



Öffentliche Sitzung des Ausschusses Soziales, Kultur und Sport

Donnerstag 20:00 Uhr

@ Rathaus Sitzungssaal   

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Nachruf

Zum Tode des ehemaligen Beigeordneten
 

Herrn Harald Ladner

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Der Verstorbene war vom 24.04.2001 bis 20.10.2008 Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg.

In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.

Wartenberg, im Juli 2023

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Gabriele Oestreich-Renker

- Vorsitzende -



Aus REWE wird nahkauf

Bürgermeister Olaf Dahlmann, die Familie Seyde, Leon, Liya und Maykel Samun, Brigitte, Eileen und Helmut Güldner sowie Leonie Becker von der Bäckerei Happ · Foto→ Gernot Schobert
Bürgermeister Olaf Dahlmann, die Familie Seyde, Leon, Liya und Maykel Samun, Brigitte, Eileen und Helmut Güldner sowie Leonie Becker von der Bäckerei Happ · Foto→ Gernot Schobert

„Über Nacht“ ist aus dem „REWE“-Markt in Angersbach

Ein „nahkauf“ geworden

ANGERSBACH · Maykel Samun, der schon einen „nahkauf“ in Großenlüder betreibt, übernahm den seitherigen „REWE“-Markt von Antoni Mirakai. Dieser hatte während des Umbaus seines Marktes in der Umgehungsstraße in Lauterbach das verwaiste Objekt in Angersbach als Übergangsstandort wieder zum Leben erweckt. Mit dem „nahkauf“, einer Tochterlinie von „REWE“, bleibt eine Einkaufsmöglichkeit in Angersbach bestehen. Im Gegensatz zu „REWE“, das auf Franchise basiert, sind „nahkauf“-Märkte komplett eigenständig. Es gibt einen Warenbelieferungsvertrag des gesamten Sortiments mit „REWE“ und auch in anderen Bereichen Unterstützung vom Konzern. Bei der Eröffnung stand für die Kinder eine Hüpfburg zur Verfügung, das Drehen am Glücksrad bescherte kleine Geschenke, zudem waren die Gäste zu einem Glas Sekt oder Saft eingeladen.

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Bericht→ Gernot Schobert  Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Nachruf

Zum Tode des ehemaligen Beigeordneten und Gemeindevertreters
 

Herrn Gernot Ludwig Pietsch

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Der Verstorbene war vom 10.03.1985 bis 31.03.1989 Gemeindevertreter, vom 01.04.1989 bis 31.03.1993 Beigeordneter und vom 01.04.1993 bis 31.03.1997 Gemeindevertreter der Gemeinde Wartenberg.

In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.

Wartenberg, im Februar 2023

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Gabriele Oestreich-Renker

- Vorsitzende -



Öffentliche Sitzung des Ortsbeirat Landenhausen

Donnerstag 19:30 Uhr

@ Schulungsraum Feuerwehr    

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Öffentliche Sitzung des Ausschusses Soziales, Kultur und Sport

Donnerstag 20:00 Uhr

@ Rathaus Sitzungssaal   

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Öffentliche Sitzung des Ausschusses Umwelt, Digitalisierung und Bauen

Donnerstag 19:00 Uhr

@ Rathaus Sitzungssaal   

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Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Gemeinde

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Foto→ Dr. Olaf Dahlmann 

Dr. Olaf Dahlmann

Für das Haushaltsjahr 2023 eingebracht

WARTENBERG · In der gestrigen Sitzung der Gemeindevertretung habe ich den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2023 eingebracht. Der Haushaltsplan der Gemeinde Wartenberg schließt mit einem Defizit im Ergebnishaushalt von 177.210,-€uro ab. Trotz eines erneut defizitären Haushaltes halten wir auch 2023 an den bisherigen Hebesätzen der Grund- und der Gewerbesteuer fest. Es bleibt damit bei der bisher bekannten Festsetzung von 332 % bei der Grundsteuer A, 365 % bei der Grundsteuer B sowie 357 % bei der Gewerbesteuer. Erstmals hat der Haushalt der Gemeinde Wartenberg ein Volumen von fast 10 Mio.€uro (Erträge im ordentlichen Ergebnis 9.402.480,-€uro, Aufwendungen 9.579.690,-€uro.

Quelle→ Dr. Olaf Dahlmann



Öffentliche Sitzung des Ausschusses Soziales, Kultur und Sport

Donnerstag 19:30 Uhr

@ Rathaus Sitzungssaal   

Tagesordnung → einblenden


Öffentliche Sitzung des Ausschusses Umwelt, Digitalisierung und Bauen

Donnerstag 19:00 Uhr

@ Rathaus Sitzungssaal  

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Winterdienst & parkende Autos

Der Winterdienst des gemeindlichen Bauhofes kam hier nicht weiter · Foto→ Gemeindebauhof
Der Winterdienst des gemeindlichen Bauhofes kam hier nicht weiter · Foto→ Gemeindebauhof

Dr. Olaf Dahlmann

Auch für Rettungswagen oder Feuerwehr kein durchgekommen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir möchten Sie auf diesem Wege für eine Problematik sensibilisieren. Jedes Jahr werden immer wieder Winterdienstfahrzeuge beim Räum- und Streudienst durch auf Straßen parkende Fahrzeuge behindert, wodurch es zu teilweise erheblichen zeitlichen Verzögerungen kommt. Durch die parkenden Fahrzeuge können teilweise die Straßen nicht geräumt oder nur teilweise geräumt werden. Hinzu kommt, dass auch Müllfahrzeuge durch die parkenden Fahrzeuge, gerade im Winter, behindert werden und nur unter erschwerten Bedingungen die Hausmülltonnen erreichen können.

Daher bitten wir, dass Fahrzeuge nicht in Anliegerstraßen und in Wendehammern abgestellt werden, sondern auf Privatgrundstücken.

Bitte achten Sie zukünftig beim Abstellen Ihres Fahrzeuges darauf, dass eine ausreichende Durchfahrtbreite verbleibt. Dies erleichtert nicht nur den Winterdienst, sondern ermöglicht auch der Feuerwehr und dem Rettungsdienst im Notfall die Durchfahrt. Bedenken Sie bitte, dass auch Sie vielleicht einmal dringend Hilfe benötigen könnten.  

Quelle→ Dr. Olaf Dahlmann



Gemeinde Wartenberg investiert und beschafft einen Mobilbagger

Wartenbergs Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann, Stefan Leinweber u. Roland Heinscher (beide Fa. Leinweber), Bauhofleiter Marco Stein und den stellvertretenden Bauhofleiter Martin Lexa · Foto→ Pressestelle Gemeinde
Wartenbergs Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann, Stefan Leinweber u. Roland Heinscher (beide Fa. Leinweber), Bauhofleiter Marco Stein und den stellvertretenden Bauhofleiter Martin Lexa · Foto→ Pressestelle Gemeinde

Baggerleistungen schneller, einfacher durchführen

In Zukunft für alle Anforderungen im Gemeindegebiet gut gewappnet

WARTENBERG · Die Gemeinde Wartenberg hat kürzlich einen Mobilbagger für den gemeindlichen Bauhof beschafft. Der neue Bagger ersetzt einen inzwischen 12 Jahre alten Baggerlader, der erfolgreich seine Dienste am Bauhof verrichtet hat. Aufgrund nun anstehender größerer Reparaturen wurde sich, unter Einbezug der gemeindlichen Gremien, für eine kurzfristige Ersatzbeschaffung entschieden. Nach einer durchgeführten öffentlichen Ausschreibung entschied sich die Gemeinde für einen Vorführbagger der Marke Takeuchi, den die Fa. Leinweber Landtechnik aus Neuhof kurzfristig liefern konnte. „Mit dem nun beschafften Bagger lassen sich die bisher durch den Bauhof ausgeführten Baggerleistungen schneller, einfacher und mit weniger Personalaufwand durchführen“, so Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann. Marco Stein, Leiter des gemeindlichen Bauhofes, ergänzt: „Ein Teil der Erdarbeiten, die bisher vergeben oder für die Fremdgeräte angemietet wurden, können mit dem angebotenen Bagger nun in Eigenleistung erbracht werden.“ Ein weiterer großer Vorteil des beschafften Baggers liege darin, dass durch ein entsprechend technisches System zwischen den notwendigen Anbauteilen schnell und unkompliziert gewechselt werden kann, ohne dass eine zweite Person zur Anbringung von Schlauchanschlüssen benötigt wird.

Mit dem neuen Bagger ist der Bauhof auch in Zukunft für alle Anforderungen im Gemeindegebiet gut gewappnet und jederzeit einsatzbereit.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Bekanntmachung

Nachtragshaushaltssatzung

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht

WARTENBERG · Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Der Landrat des Vogelsbergkreise als Behörde der Landesverwaltung) wurde am 20.12.2022 erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:


„Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)


1. die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Wartenberg,
2. den in § 2 der 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Wartenberg für das Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionsausgaben festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von

612.500,-€uro
(in Worten: sechshundertzwölftausendfünfhundert Euro)


gemäß § 103 Abs. 2 HGO, welcher gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert wurde,
3. die Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

2.280.000,-€uro
(in Worten: zwei Millionen zweihundertachtzigtausend Euro)


gemäß § 102 Abs. 4 HGO, welche gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert wurden,
4. den in § 4 der vorgenannten 1. Nachtragshaushaltssatzung genannten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von

500.000,-€uro
(in Worten: fünfhunderttausend Euro)

gemäß § 105 Abs. 2 HGO, welcher gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert wurde.“
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 liegt gemäß § 97 Abs. 4 HGO zur Einsichtnahme vom 12. Januar 2023 bis einschließlich 20. Januar 2023 während der Öffnungszeiten im Geschäftszimmer (Zimmer 1) der Gemeindeverwaltung, Landenhäuser Straße 11 (Ortsteil Angersbach), 36367 Wartenberg zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Wartenberg, den 02.01.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez.

Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -

Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Weihnachtsgrußwort

Foto→ Dr. Olaf Dahlmann
Foto→ Dr. Olaf Dahlmann

Liebe Wartenbergerinnen, liebe Wartenberger,


auch das Jahr 2022 war geprägt von pandemischen Eindrücken, kleinen und großen Herausforderungen. Aber auch von schönen Momenten, die Hoffnung machen, Entscheidungen, die wegweisend waren, und Veränderungen, die uns alle positiv stimmen können.

Dies wird nicht nur auf unser allgemeines gesellschaftliches Leben zutreffen: Jeder von uns wird im zu Ende gehenden Jahr auch im privaten Bereich Momente, Erlebnisse und Erfahrungen gemacht haben, die auf eine oder mehrere der genannten Eigenschaften zutreffen. Doch geht es ausschließlich darum, sich darüber auszutauschen, was gewesen ist, wie schlimm, einschneidend oder nachteilig das Geschehene für jeden Einzelnen war? Ich denke nicht.

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Öffentliche Sitzung des Ortsbeirat Landenhausen

Freitag 19:30 Uhr

@ Rathaus

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1. Nachtragshaushaltssatzung

Gemeinde Wartenberg

Für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915), hat die Gemeindevertretung am 30.11.2022 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
    Die Erträge, Aufwendungen und Salden des Ergebnishaushalts werden nicht geändert.
Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbedarf von -193.720,-€uro aus.
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von -1.394.290,-€uro aus.
§ 2
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.
§ 3
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§ 8
Die Erheblichkeitsgrenzen werden nicht geändert.



Wartenberg, den 05.12.2022

 

(Dienstsiegel)
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Volkstrauertag - Gedenkfeier am Ehrenmal

Sonntag 11:30 Uhr

@ Ehrenmal · Friedhof Angersbach    

Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Angersbach um 11:30 Uhr (im Anschluss an den Gottesdienst) am Ehrenmal auf dem Friedhof Angersbach eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt.
Mit dem Gemeindevorstand, Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann und Pfarrer Michael Gütgemann

(Der Gottesdienst beginnt um 10:10 Uhr)

 



Volkstrauertag - Gedenkfeier am Ehrenmal

Sonntag 09:30 Uhr

@ Ehrenmal · Ev. Kirche Landenhausen    

Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Landenhausen um 09:30 Uhr (vor dem Gottesdienst) am Ehrenmal an der evangelischen Kirche eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt. Mit mit dem Gemeindevorstand, Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann und Pfarrerin Kerstin Gütgemann.

(Der Gottesdienst beginnt danach)



Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege

Sonntag 11:30 Uhr

@ Friedhof Angersbach · Ehrenmal    

Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Angersbach um 11:30 Uhr (im Anschluss an den Gottesdienst) am Ehrenmal auf dem Friedhof Angersbach eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt. Der Gottesdienst beginnt in der Evangelischen Kirche in Angersbach um 10:10 Uhr.


Wartenberg, den 17.10.2022

 

Der Gemeindevorstand  der Gemeinde Wartenberg
gez.
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -



Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege

Sonntag 09:30 Uhr

@ Ev. Kirche Landenhausen · Ehrenmal   

Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Landenhausen um 09:30 Uhr (vor dem Gottesdienst) am Ehrenmal vor der Evangelischen Kirche Landenhausen eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt. Im Anschluss um 10:00 Uhr ein Gottesdienst in der Evangelischen Kirche Landenhausen.


Wartenberg, den 17.10.2022

 

Der Gemeindevorstand  der Gemeinde Wartenberg
gez.
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -



Öffentliche Sitzung des Ortsbeirat Landenhausen

Freitag 19:30 Uhr

@ Feuerwehr Schulungsraum   

Tagesordnung ausblenden


Öffentliche Sitzung des Ausschusses Umwelt, Digitalisierung und Bauen

Donnerstag 19:30 Uhr

@ Wartenberg Oval   

Tagesordnung → einblenden


50 Jahre Grundschule Wartenberg

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Dr. Olaf Dahlmann

Eine gelungene Veranstaltung

WARTENBERG · Ein tolles Schulfest an der Grundschule Wartenberg, mit viel Programm und tollen Ständen über unterschiedliche Schulprojekte. Unsere Schule feierte heute ihr 50jähriges Jubiläum. Ich habe gratuliert und werde über die jeweiligen Klassenlehrer der Schülerschaft ein Gratis-Eis spendieren. In meinem Grußwort habe ich den Verlust der Hauptschule und Förderstufe bedauert und kritisiert.

Quelle→ Dr. Olaf Dahlmann



Entschädigungssatzung 2022

Entschädigungssatzung der Gemeinde Wartenberg

Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg am 19.05.2022 folgende Entschädigungssatzung beschlossen:

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Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Öffentliche Sitzung des Haupt-& Finanzausschuss

Dienstag 19:30 Uhr

@ Wartenberg Oval   

Tagesordnung → einblenden


Öffentliche Sitzung des Ausschusses Umwelt, Digitalisierung und Bauen

Donnerstag 19:30 Uhr

@ Wartenberg Oval   

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Der perfekte Tag ...

Fotos→ Dr. Olaf Dahlmann

Dr. Olaf Dahlmann

Erster Einsatz als Standesbeamter

WARTENBERG · Heute hatte ich als Standesbeamter meine erste Trauung. Bei perfekten Wetterbedingungen auf der Burgruine stand dem Eheglück nichts im Wege.

Quelle→ Dr. Olaf Dahlmann



Nachruf

Zum Tode der ehemaligen Beigeordneten und Staatsbeauftragten
 

Herrn Heinrich Eidmann

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Der Verstorbene war vom 16.12.1964 bis 15.11.1968 Beigeordneter und vom 16.11.1968 bis 31.07.1972 Gemeindevertreter der ehemaligen Gemeinde Landenhausen sowie vom 01.08.1972 bis 22.10.1972 Staatsbeauftragter für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Gemeindevertreters der Gemeinde Wartenberg. Weiterhin war Herr Eidmann vom 22.10.1972 bis 31.03.1985 und vom 01.04.1989 bis 31.03.1993 Gemeindevertreter sowie vom 01.04.1985 bis 31.03.1989 Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg.

In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.

Wartenberg, im März 2022

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Gabriele Oestreich-Renker

- Vorsitzende -

Für den Ortsbeirat

Martin Hofmann

- Ortsvorsteher -



Nachruf

Zum Tode der ehemaligen Mitarbeiterin
 

Frau Anna Schwagerus

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.


Die Verstorbene war vom 01.11.1978 bis 31.03.2001 als Reinigungskraft in der Verwaltungsstelle sowie im Gemeinschaftsraum im Ortsteil Landenhausen tätig.

In Dankbarkeit für ihre Arbeit im Dienst der Gemeinde werden wir das Andenken an diese Mitarbeiterin in Ehren halten.

Wartenberg, im Februar 2022

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Gabriele Oestreich-Renker

- Vorsitzende -

Für den Ortsbeirat

Martin Hofmann

- Ortsvorsteher -



Schiedsamtsbezirk Wartenberg

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Foto→ Dr. Olaf Dahlmann 

Dr. Olaf Dahlmann

Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson

WARTENBERG · Demnächst ist die Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Wartenberg notwendig. Gemäß § 4 Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) und der Verwaltungsvorschriften zum HSchAG ist die bevorstehende Wahl bekannt zu machen, damit sich interessierte Personen zur Wahl stellen können.

Meldungen hierfür müssen bis 31.01.2022 an den Gemeindevorstand erfolgen. Für Rückfragen über Art und Umfang dieser ehrenamtlichen Tätigkeit erteilt die Gemeindeverwaltung jederzeit Auskunft.

 

Wartenberg, den 10.01.2022

Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -



Weihnachtsgrußwort

Foto→ Dr. Olaf Dahlmann
Foto→ Dr. Olaf Dahlmann

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wer kannte das nicht: Alljährlich in der Adventszeit begann sie, die übliche Unruhe, die bekannte Hektik. Und das in der eigentlich sonst immer als besinnlich beschriebenen Adventszeit. In der Realität war sie aber dennoch ganz anders: Geschenke besorgen, Weihnachtsfeiern besuchen oder organisieren, dazu die üblichen Dinge, die immer noch vor Jahresende erledigt werden sollten. Der Titel eines uns allen bekannten Weihnachtsliedes war auch als Beschreibung der Umstände dienlich und zutreffend zu gleich: „Alle Jahre wieder“.

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Wahlbekanntmachung

Am 26. September 2021

Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag

1. Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.

 

2. Die Gemeinde Wartenberg ist in folgende drei Wahlbezirke eingeteilt ...

Wahlbezirk 10: Ortsteil Angersbach I
Wahlraum: Kindertagesstätte, In den Fetzwiesen 24

Wahlbezirk 11: Ortsteil Angersbach II
Wahlraum: Ehemalige Volksschule, Raum Trachtengruppe, Schulstraße 5

Wahlbezirk 21: Ortsteil Landenhausen
Wahlraum: Gemeinschaftsraum, Mittelstraße 10

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 23. August 2021 bis 05. September 2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16:30 Uhr im kleinen Saal des Wartenberg Ovals, Stangenweg 26, 36367 Wartenberg Ortsteil Angersbach zusammen.


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Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung

Donnerstag 20:00 Uhr

@ Wartenberg Oval   

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Ortsbeirat Landenhausen gewählt

Joachim Schrimpf und Dr. Olaf Dahlmann sowie der neue Ortsbeirat mit Lukas Kaufmann,  Martin Hofmann, Florian Höll, Petra Ebert und Volker Obenhack · Foto→ Jan Krieger
Joachim Schrimpf und Dr. Olaf Dahlmann sowie der neue Ortsbeirat mit Lukas Kaufmann, Martin Hofmann, Florian Höll, Petra Ebert und Volker Obenhack · Foto→ Jan Krieger

Einstimmig entschieden

Martin Hofmann ist neuer Ortsvorsteher

LANDENHAUSEN · Der scheidende Ortsvorsteher Joachim Schrimpf verabschiedete die ausscheidenden Ortsbeiratsmitgliedern Alfred Lerg, Dieter Schwing sowie Matthias Keller und dankte ihnen für die langjährige und gute Zusammenarbeit. Er übergab die Sitzung an den Ältesten der Neugewählten Volker Obenhack. In der konstituierenden Sitzung wurde dann im Wartenberg Oval der Ortsbeirat Landenhausen wie folgt einstimmig gewählt ... Ortsvorsteher wurde Martin Hofmann (FWGW), Stellvertreter Florian Höll (FWGW) und Volker Obenhack (SPD), Schriftführerin Petra Ebert (SPD) und stellv. Schriftführer Lukas Kaufmann (CDU). Andre Weiß (FWGW) mit den meisten Stimmen bei der Kommunalwahl tritt für die Gemeindevertretung an. Matthias Keller (CDU) verzichtete aus verständlichen Gründen auf einen Posten im Ortsbeirat um den jüngeren Kandidaten eine Chance zu geben.

Bericht→ Redaktion



Konstituierenden Sitzung des Ortsbeirat Landenhausen

Dienstag 19:30 Uhr

@ Wartenberg Oval   

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Stellungnahme zu Gute-Kita-Gesetz

Foto→ Dr. Olaf Dahlmann
Foto→ Dr. Olaf Dahlmann

Dr. Olaf Dahlmann

Zu den Aussagen der Wartenberger Liste

WARTENBERG · Zur Klarstellung: Tatsache ist, dass die zwei Stufen beschlossen sind, dem Träger kommuniziert wurden und von diesem nicht in Frage gestellt werden. Es gilt noch Umsetzungsdetails zu klären, was die zwei Stufen betrifft.

Quelle→ Dr. Olaf Dahlmann



Stellungnahme · Gute-Kita-Gesetz

Foto→ Dr. Olaf Dahlmann
Foto→ Dr. Olaf Dahlmann

Dr. Olaf Dahlmann

Nichthaltbare Aussagen der Wartenberger Liste

WARTENBERG · Mit großem Befremden nimmt der Wartenberger Bürgermeister, Dr. Olaf Dahlmann (SPD) die in einer Pressemitteilung veröffentlichten Standpunkte der Wartenberger Liste (WAL) zur Umsetzung des so genannten Gute-Kita-Gesetzes zur Kenntnis. „Ich kann die inhaltlich nicht korrekten Aussagen zweier Mitglieder der Wartenberger Liste nicht unkommentiert stehen lassen“, so Dahlmann. Er kritisiert scharf, dass seitens der WAL vermutlich aufgrund der komplexen Thematik, aber auch fehlender Sachkunde in diesem speziellen Themenfeld, zwei Aspekte miteinander vermischt und im Rahmen der bevorstehenden Kommunalwahl bewusst eingesetzt werden.


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Öffentliche Sitzung des Ortsbeirat Landenhausen

Montag 19:30 Uhr

@ Gemeinschaftsraum   

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Nachruf

Zum Tode der ehemaligen Mitarbeiterin

 

Frau Freia Bachmann

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Die Verstorbene war vom 01.05.1987 bis 30.06.2004 Mitarbeiterin des gemeindlichen Kindergartens im Ortsteil Landenhausen.
Vom 01.07.1997 bis zum 30.06.2004 übernahm Frau Bachmann die Leitung des Kindergartens.

In Dankbarkeit für ihre Arbeit im Dienst der Gemeinde werden wir das Andenken an diese Mitarbeiterin in Ehren halten.

Wartenberg, im Dezember 2020

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Bernd Wahl

- Vorsitzender -

Für den Ortsbeirat

Joachim Schrimpf

- Ortsvorsteher -



200.000,-€uro Förderung

Dr. Olaf Dahlmann

Kläranlage: Neues Belüftungskonzept gefördert

LANDENHAUSEN · Tolle Nachricht für unseren Zweckverband Gruppenklärwerk.
Da, wo Förderungen Sinn machen, holen wir die Förderung auch ab.



Nachruf

Zum Tode des ehemaligen 1. Beigeordneten und Ehrengemeindevertreters

 

Herrn Ludwig Möller

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Der Verstorbene war vom 20.11.1964 bis 31.07.1972 Gemeindevertreter der ehemaligen Gemeinde Landenhausen und vom 01.08.1972 bis 22.10.1972 Staatsbeauftragter für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Gemeindevertreters der Gemeinde Wartenberg. Weiterhin war Herr Möller vom 22.10.1972 bis 31.03.1997 Gemeindevertreter, vom 01.04.1997 bis 31.03.2001 1. Beigeordneter und vom 01.04.2001 bis 31.03.2006 Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg. Herr Möller war von 1974 bis 1997 Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Bad Salzschlirf - Wartenberg, davon die letzten vier Jahre als Vorsitzender. Außerdem war Herr Möller vom 05.09.1978 bis zu seinem Tode Ortsgerichtsschöffe des Ortsgerichts Wartenberg II. Im Jahr 2002 übernahm Herr Möller bis zu seinem Tode das Amt des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers.

In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.

Wartenberg, im August 2020

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Bernd Wahl

- Vorsitzender -

Für den Ortsbeirat

Joachim Schrimpf

- Ortsvorsteher -



Friedhofshalle Angersbach

Fotos→ Olaf Dahlmann

Dr. Olaf Dahlmann

Eröffungs-Termin wird kommende Woche bekannt gegeben

ANGERSBACH · Die erste Trauerfeier nach den umfangreichen Baumaßnahmen an der Friedhofshalle Angersbach hat bereits stattgefunden. Die offizielle Eröffnung erfolgt aufgrund der Corona-Bedingungen in Kürze im Kreise der Mandatsträger. Direkt im Anschluss wird die Halle für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Der Termin wird kommende Woche bekannt gegeben.



Bekanntmachung

Unanfechtbarkeit BU Helmsgründchen

(gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung)

 

In der Umlegung für das

Verfahrensgebiet „Helmsgründchen“ in der Gemarkung Angersbach (2640)


wird nach § 71 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan vom 6. Juli 2020 am 14. Juli 2020 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten neuen Grundstücke eingewiesen.
Die im Umlegungsverzeichnis ausgewiesenen Geldleistungen sind fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die obenstehende Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung bei der Umlegungsstelle, dem Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11 in 36367 Wartenberg während der allgemeinen Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.


Wartenberg, den 20. Juli 2020

 

Umlegungsstelle
(Dienstsiegel)
Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg

gez.

Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -

HINWEIS

Auf Grund der Corona-Pandemie ist die Einsicht nur nach telefonischer Terminabsprache möglich.


Bekanntmachung

Umlegungsplanes der Gemeinde Wartenberg

(gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

 

Folgende Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Wartenberg wird hiermit veröffentlicht.

Umlegung in der ...
Gemeinde:  Wartenberg
Gemarkung:  Angersbach (2640)
Flur:  19
Verfahrensgebiet:  „Helmsgründchen“

Gemäß § 69 Abs. 1 BauGB wird bekanntgemacht, dass die Gemeinde Wartenberg am 06. Juli 2020 folgenden Beschluss gefasst hat. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg als Umlegungsstelle stellt gemäß § 66 Abs. 1 BauGB den Umlegungsplan (Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis) für das Umlegungsverfahren in der Gemeinde Wartenberg, Gemarkung Angersbach (2640), Flur 19 Umlegungsgebiet „Helmsgründchen“ auf.

Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 69 Abs. 2 BauGB), kann den Umlegungsplan während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg - Zimmer 1 einsehen.

Allen Beteiligten am Umlegungsverfahren wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan gemäß § 70 Abs. 1 BauGB zugestellt.
Die Gemeinde Wartenberg wird den Zeitpunkt, an dem der Umlegungsplan unanfechtbar wird, ortsüblich bekanntmachen.

Wartenberg, den 07. Juli 2020

 

Umlegungsstelle

(Dienstsiegel)
Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg

gez.

Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -

HINWEIS

Auf Grund der Corona-Pandemie ist die Einsicht nur nach telefonischer Terminabsprache möglich.


Nachruf

Zum Tode des ehemaligen Mitgliedes des Ortsbeirates Landenhausen

 

Herrn Georg Glitsch

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Der Verstorbene war vom 28.02.1979 bis 11.03.1989 Mitglied des Ortsbeirates Landenhausen.

 

In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.

Wartenberg, im April 2020

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Bernd Wahl

- Vorsitzender -

Für den Ortsbeirat

Joachim Schrimpf

- Ortsvorsteher -



Hier die wichtigsten neuen Bestimmungen

Foto→ Pressestelle Gemeinde
Foto→ Pressestelle Gemeinde

Der hessischen Landesregierung

Gültig ab dem 20.04.2020

WARTENBERG · auch in Hessen gilt:

  • Geschäfte mit weniger als 800 qm Verkaufsfläche können bei strikter Anwendung der Abstands- und Hygieneregeln wieder öffnen. Angesichts der Tatsache, dass sich die Mehrzahl der Nachbarländer für diesen Weg entschieden hat, wird Hessen auch größeren Einzelhändlern unter strengen Bedingungen die Öffnung erlauben: Sie müssen ihre Verkaufsfläche auf 800 qm reduzieren, und zwar so, dass die Abtrennung unmissverständlich und klar ist und auch durchgesetzt wird. 
  • Für Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler gilt die Größenbeschränkung nicht. Klargestellt wird, dass auch Geschäfte in Einkaufszentren öffnen dürfen, wenn ihre Verkaufsfläche kleiner als 800 qm ist. 
  • Klargestellt wird ferner, dass sich in jedem Geschäft gleichzeitig nur eine Kundin oder ein Kunde je angefangener 20 qm für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche aufhalten darf, um einen Abstand von mindestens 1,5 m zwischen Personen im Geschäft sicherzustellen. Besteht die Gefahr einer Unterschreitung, etwa in Kassenbereichen, müssen Trennvorrichtungen vorgesehen werden.
  • Allen Geschäften wird von Montag an erlaubt, zuvor bestellte Waren zu liefern oder von Kunden selbst abholen zu lassen. Dabei müssen jedoch hygienische Voraussetzungen eingehalten werden. 
  • Eisdielen dürfen künftig sowohl Ware ausliefern als auch an der Theke – bei Einhaltung der Abstandsregeln – verkaufen, allerdings nur im Außer-Haus-Verkauf und ohne das Anbieten von Sitzgelegenheiten. Um Konflikte mit dem Abstandsgebot zu vermeiden, darf im Umkreis von 50 Metern kein Eis verzehrt werden. 
  • Wieder erlaubt sind ab Montag auch Autokinos, Bibliotheken und Archive.


Neues (aus) vom Rathaus

Foto→ Pressestelle Gemeinde
Foto→ Pressestelle Gemeinde

Sanierung der Rathausfassade

„In Kürze kommt das Gerüst, dann geht's los“

WARTENBERG · Teil II: Innen ist nun alles vorbereitet, in Kürze kommt das Gerüst, dann geht's los: Der Rähm (waagrechter Teil des Dachstuhls) muss aufgrund des Befalls mit dem Hausbock ausgetauscht sowie die östliche Giebelseite aufgrund von Pilzbefall saniert werden.



Friedhof Angersbach

Foto→ Dr. Olaf Dahlmann
Foto→ Dr. Olaf Dahlmann

Dr. Olaf Dahlmann

Es geht voran ...

ANGERSBACH · Das Außengelände der Friedhofshalle Angersbach nimmt weiter Gestalt an: Heute nagte nach dem Zahn der Zeit nun der Bagger an der Mauer ...



Nachruf

Zum Tode des ehemaligen Gemeindevertreters

 

Herrn Karl Völler

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Der Verstorbene war vom 26.11.1956 bis 08.08.1960 und vom 10.10.1964 bis 31.07.1972 Gemeindevertreter der ehemaligen Gemeinde Angersbach.

 

In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.

Wartenberg, im März 2020

 

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

 

 

Für die Gemeindevertretung

Bernd Wahl

- Vorsitzender -



Bürgermeister-Wahl verschoben

Foto→ Dr. Olaf Dahlmann
Foto→ Dr. Olaf Dahlmann

Dr. Olaf Dahlmann

Bürgermeisterwahlen in Hessen bis zum 1. November ausgesetzt

WARTENBERG - Das Land setzt die anstehenden Bürgermeisterwahlen in Hessen bis zum 1. November aus. Das hat der Landtag heute beschlossen. Damit kann die für den 06.09.2020 angesetzte Bürgermeisterwahl frühestens im November stattfinden. Die Gemeindevertretung wird daher in einer ihrer nächsten Sitzungen einen konkreten Wahltermin festlegen.



Burgruine ist weiterhin zugänglich

Foto→ Dr. Olaf Dahlmann
Foto→ Dr. Olaf Dahlmann

Dr. Olaf Dahlmann

Aber auch hier: Versammlungen über 2 Personen verboten

WARTENBERG - Die Burgruine ist weiterhin zugänglich, aber auch hier gilt: Versammlungen über 2 Personen verboten! Auch in Hessen dürfen sich ab sofort nur noch Gruppen von maximal zwei Personen gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten. Ausnahmen sind nur dann erlaubt, wenn die Personen zu einem gemeinsamen Hausstand zählen.

 

Das gilt auch auf der Burgruine.

Bitte beachten!



Die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger hat Vorrang

O

Foto→ Dr. Olaf Dahlmann 

Dr. Olaf Dahlmann

Gemeinsame Erklärung des Vogelsbergkreises und der 19 Kommunen

WARTENBERG · Heute Bürgermeister-Dienstversammlung: Am Ende steht eine gemeinsame Erklärung des Vogelsbergkreises und der 19 Kommunen: Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern sind ab sofort bis zunächst 10. April untersagt: Auch kleine Veranstaltungen verschieben, wenn sie nicht zwingend notwendig sind. FAZIT: Die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger hat Vorrang.



Öffentliche Sitzung des Ortsbeirat Landenhausen

Donnerstag 19:00 Uhr

@ Gemeinschaftsraum   

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Nachruf

Zum Tode des ehemaligen Beigeordneten und Gemeindevertreters

 

Herrn Klaus Schäfer

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Der Verstorbene war vom 20.10.1968 bis 31.07.1972 Beigeordneter der ehemaligen Gemeinde Angersbach und vom 01.08.1972 bis 22.10.1972 Staatsbeauftragter für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Gemeindevertreters der Gemeinde Wartenberg.

 

In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.

Wartenberg, im Februar 2020

 


Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Bernd Wahl

- Vorsitzender -



Öffentliche Sitzung des Ortsbeirat Landenhausen

Donnerstag 19:00 Uhr

@ Gemeinschaftsraum   

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Bekanntmachung

Widerspruchsrecht Meldedaten

Gegen die Weitergabe von Einwohnermeldedaten

 

Hinweis auf das gebührenfreie Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Einwohnermeldedaten

Auf Grund der Regelungen des Bundesmeldegesetzes werden vom Einwohnermeldeamt Daten der Einwohner an folgende Stellen weitergegeben:

 

Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

Gemäß § 50 Absatz 2 BMG darf die Meldebehörde Auskunft erteilen über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

 

Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.

 

Parteien, Wählergruppen u.a.

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen bzw. zu vernichten.

 

Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.

 

öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde gemäß § 42 Absatz 2 BMG von diesen Familienangehörigen folgende Daten übermitteln:

 

Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, Anschrift, Auskunftssperren nach § 51 BMG sowie ggf. Sterbedatum.

 

Sie haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.

 

Adressbuchverlage

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 BMG Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über Vor- und Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschrift. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressenverzeichnissen in Buchform verwendet werden.

 

Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.

 

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März Vor-, Familiennamen und Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

 

Sie haben gemäß § 36 Absatz 2 Satz 1 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.

 

Von Ihrem Recht auf Widerspruch gegen die Datenweitergabe können Sie durch schriftliche oder persönliche Erklärung bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg, Einwohnermeldeamt, Landenhäuser Str. 11, 36367 Wartenberg, Gebrauch machen. Die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes sind Ihnen dabei gerne behilflich.

 

Ein entsprechender Vordruck steht auch auf der Internetseite der Gemeinde Wartenberg als Download für Sie bereit.

Wenn Sie sich schon eine Übermittlungssperre haben eintragen lassen, ist diese weiterhin gültig und muss nicht erneuert werden.

 

Wartenberg, den 20.01.2020

 

(Dienstsiegel)

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg

gez.

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -


Bekanntmachung

Bebauungsplan Angersbach Nr. 16 „Helmsgründchen“

Inkrafttreten des Bebauungsplanes

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat in ihrer Sitzung am 31.10.2019 den Bebauungsplan Nr. 16 „Helmsgründchen“, Ortsteil Angersbach, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Sie hat gleichzeitig die auf Landesrecht beruhenden Festsetzungen (HBO), die gemäß § 9 (4) BauGB in den Bebauungsplan aufgenommen wurden, als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

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Bekanntmachung

1. Änderungssatzung

Über den Wochenmarkt in der Gemeinde Wartenberg

Aufgrund der §§ 5, 50 Abs. 1, 51 Ziffer 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) in Verbindung mit § 67 Abs. 1, 69 Abs. 1 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I. S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29.11.2018 (BGBl. I S. 2666) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg in ihrer Sitzung am 26.09.2019 folgende Satzung beschlossen:

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Bebauungsplan Angersbach Nr. 16 „Helmsgründchen“

Bebauungsplan Nr. 16 „Helmsgründchen“ Wartenberg · Angersbach

(Gemarkung Angersbach · Flur 19 · Flurstücke)  


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